Frau Dürr gibt an, es ist eine Änderung bezüglich des Unterhaltsvorschusses vorgesehen, derzeit können Mütter die getrennt leben und der Vater keinen Unterhalt zahlt, Unterhaltsvorschuss beantragen. Eine Gewährung war bisher längstens für 6 Jahre möglich oder bis zu einem Höchstalter von 12 Jahren. Ab 01.01.2017 gibt es keine zeitliche Begrenzung mehr, es kann dann von 0 bis 18 Jahren Unterhaltsvorschuss gewährt werden. Für die Verwaltung fällt dadurch ein 3-facher Aufwand an. Derzeit sind im Landkreis zwei Vollzeitstellen für den Unterhaltsvorschuss besetzt.

 

Herr stellvertretender Landrat Finkenzeller möchte gerne in Erfahrung bringen, welche zusätzlichen Kosten auf den Landkreis zu kommen.

 

Frau Dürr erklärt, zu den Kosten können noch keine Angaben gemacht werden, die Personalkosten müssten vom Landkreis getragen werden, alles andere wird vom Landesamt für Finanzen übernommen.

 

Herr Weiß merkt an, der Bund entscheidet etwas zu Lasten der Kommunen.

 

Herr Reisinger fügt hinzu, die kommunalen Spitzenverbände haben sich sehr bedeckt gehalten, der Bundesrat wird sicherlich nachziehen.

 

Frau Kaindl erkundigt sich, nach der zusätzlichen Anzahl des benötigten Personals.

 

Frau Dürr fügt hinzu, es werden 3 zusätzliche Mitarbeiter benötigt.

 

Frau Axthammer fragt nach, ab wann das Jugendamt tätig wird.

 

Frau Dürr erklärt, Unterhaltsvorschuss und Beistandschaften werden nur auf Antrag gewährt.

 

Herr Landrat Wolf erkundigt sich, ob die Väter dadurch länger zahlen müssen.

 

Frau Dürr erklärt, die Väter müssen entweder bis zum 18. Lebensjahr oder längstens bis zum 25.Lebensjahr zahlen aufgrund einer Ausbildung.

 

Die Rückholquote ist oft problematisch, da die Frauen nicht mitteilen, dass der Vater doch gezahlt hat oder sie teilen es zu spät mit. Bei einer Heirat eines anderen Mannes fällt der Unterhaltsvorschussanspruch auch weg, dies wird oft auch nicht mitgeteilt.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anmerkungen.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Die Nichtöffentlichkeit ist gegeben, die anwesenden Gäste und die Presse verlassen den Sitzungssaal.