Sachverhalt/Begründung

Am 10.08.2016 fand das erste Treffen der Kooperationspartner Agentur für Arbeit, Jobcenter, Bildungsbüro und Sachgebiet Familie, Jugend Bildung statt. Die Jugendberufsagentur geht aus dem Koalitionsvertrag hervor und umfasst die Kooperation der Akteure. Die Verbesserung der Integration von Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II, SGB III und SGB V soll somit sichergestellt werden. Als Zielgruppe werden Jugendliche vom 16. bis zum 25. Lebensjahr gesehen, welche einen Job oder eine Ausbildung suchen und dabei Unterstützung/Hilfe benötigen. Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf sollen besonders berücksichtigt werden. Ziel der Jugendberufsagentur im Landkreis ist es, konkrete Ansprechpartner und Zuständigkeiten transparent zumachen sowie den Informationsaustausch der Institutionen zu fördern.

 

Ansatz zur Umsetzung der Zielsetzung:

 

Interne Austauschplattform, Internetpräsenz, regelmäßige Fallkonferenzen

 

Die Agentur für Arbeit entwirft eine Vereinbarung; im Anschluss daran sollen gegenseitige Vorstellungstermine der Institutionen stattfinden sowie erste Fallkonferenzen einberufen werden.

 

Herr Landrat Wolf möchte in Erfahrung bringen, wie die Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II, SGB III und SGB V differenziert werden.

 

Herr Allramseder erklärt, die Bedarfsgemeinschaft richtet sich nach dem SGB II, Ausbildungsstellen vermitteln richtet sich nach dem SGB III, berufliche Eingliederungshilfe nach dem SGB V und Jugendhilfe nach dem SGB VIII.

 

Herr Landrat Wolf merkt an, Ziel ist es eine Vereinbarung der beteiligten Stellen auszuarbeiten.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anmerkungen.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.