Sitzung: 21.11.2016 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 2016/2582
Sachverhalt/Begründung
Der Teilnahmebeitrag für Eltern, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen, wurden im Jugendhilfeausschuss am 24.11.14, als Verwaltungsrichtlinie festgelegt. Da eine finanzielle Belastung für den Bürger entsteht, ist der Erlass einer Gebührensatzung erforderlich.
Die Satzung hat folgende Inhalte:
Gebührenerhebung
Gebührenschuldner
Gebührentatbestand
Höhe der Gebühren
Entstehen der Gebührenschuld
Die Satzung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Die monatlichen Gebühren richten sich nach der tatsächlichen Betreuungszeit
Die monatlichen Gebühren pro Kind betragen für eine Buchungszeit von
Kostenbeitrag
täglich wöchentlich monatlich
bis 2 Stunden bis 10 Stunden 70,00 €
>2 – 3 Stunden bis 15 Stunden 100,00 €
>3 – 4 Stunden bis 20 Stunden 130,00 €
>4 – 5 Stunden bis 25 Stunden 160,00 €
>5 – 6 Stunden bis 30 Stunden 190,00 €
>6 – 7 Stunden bis 35 Stunden 220,00 €
>7 – 8 Stunden bis 40 Stunden 250,00 €
>8 – 9 Stunden bis 45 Stunden 280,00 €
>9 – 10 Stunden bis 50 Stunden 310,00 €
Herr Landrat Wolf merkt an, die Gebührensatzung hängt mit dem Tagesordnungspunkt 1 zusammen. Diese betrifft den Teilnahmebeitrag für Eltern, an den Gebühren hat sich nichts geändert.
Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anmerkungen.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gebührensatzung zu und beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes diese im Kreisausschuss vorzustellen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gebührensatzung zu und beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes diese im Kreisausschuss vorzustellen.
Anwesend: 10
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0