Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24.11.2014 wurde die Richtlinie für die Kindertagespflege verabschiedet. Tagespflegepersonen haben sowohl am Verwaltungsgericht München als am Verwaltungsgericht Ansbach gegen vergleichbare Richtlinien geklagt und somit musste die Richtlinie angepasst werden. In den beiden Urteilen wurde beanstandet:

 

-          Die Begründung für die Höhe der Förderleistung, da dem öffentlichen Jugendhilfeträger unterstellt wurde, er würde die staatliche Förderung nur weitergeben und die Förderung nicht auf Angemessenheit prüfen.

 

-          Das Verbot der Zuzahlung. Die Tagespflegepersonen können von den Sorgeberechtigten eine private Zuzahlung verlangen.

 

-          Fehlende Dynamisierung des Sachaufwandes.

 

Aufgrund dieser Urteile wurde die bestehende Richtlinie in der Region 10 überarbeitet. Die Förderleistung wurde auf Angemessenheit überprüft und in Vergleich zur Vergütung einer Kinderpflegerin in einer Einrichtung gesetzt.  Es wurde der Betreuungsumfang einer Kinderpflegerin im Bereich der Kinderkrippen (= Betreuung von sechs Kindern) in Vergleich gesetzt,  sodass für die Tagespflegeperson bezogen auf einen Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche 5/6 der TVöD S 3 zu Grunde gelegt wird. Es zeigte sich, dass die Höhe der Förderleistung angemessen ist.

Die Dynamisierung der Förderleistung richtet sich nach der Erhöhung des Basiswertes und wird somit jährlich überprüft und festgelegt.

 

Zum 01.01.2017 wurde eine Erhöhung von 5 % zu Grunde gelegt

 

Für die Erstattung des Sachaufwandes wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 300,00 € bei einer Betreuungszeit von 40 Stunden pro Woche als angemessener Betrag gewährt. Die Kosten für den Sachaufwand werden entsprechend der Veränderung des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand gemäß SGB II dynamisiert. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum 01.01. des Folgejahres.

 

 

Der Sachverhalt wird von Frau Dürr vorgetragen.

 

Herr Landrat Wolf erkundigt sich, nach den farblichen Unterschieden der Tabelle.

 

Frau Dürr erklärt, Tagesmütter mit Qualifikation betreffen den blauen Bereich und Fachkräfte den grünen Bereich.

 

Herr Landrat Wolf fügt hinzu, in der Region 10 wurden einheitliche Sätze vereinbart.

 

Herr Gürtner erkundigt sich nach der erhöhten Anforderung, die eine Zuzahlung rechtfertigen.

 

Frau Dürr erklärt, die Tagesmütter können eine Zuzahlung fordern. Die Eltern haben die Möglichkeit die Kosten einzuklagen, dadurch könnten die Kosten auf den Landkreis fallen.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anmerkungen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Entwurf zu den Richtlinien für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG der Region 10.

 


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Entwurf zu den Richtlinien für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG der Region 10.

 


Anwesend:                                   10

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                10

Nein-Stimmen:                              0