Sachverhalt/Begründung

 

Herr Stellvertreter des Landrats, Anton Westner, übernimmt den Vorsitz.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung des durch den Aufsichtsrat der Klinikallianz Mittelbayern GmbH (KAM) beauftragten Wirtschaftsprüfers (C.P.A. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Hof) wurde am 10.06.2016 der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Prüfer stellte fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwänden geführt habe.

Der Aufsichtsrat der KAM ist in seiner Sitzung am 28.06.2016 diesem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung beigetreten und hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss festgestellt. Ferner hat der Aufsichtsrat der Geschäftsführung für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.

Anhaltspunkte für haftungsrechtliche Pflichtverletzungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats während ihrer Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 sind nicht ersichtlich.

Damit sind die Voraussetzungen für eine Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß
§ 9 Abs. 4 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags durch die Gesellschafterversammlung gegeben.

 

Die Gesellschafter der Klinikallianz (Landkreis Pfaffenhofen, vertreten durch Herrn Landrat Martin Wolf, Landkreis Kelheim, vertreten durch Herrn Landrat Dr. Hubert Faltermeier und Landkreis Eichstätt, vertreten durch Herrn Landrat Anton Knapp) haben in der Gesellschafterversammlung am 28.06.2016 dem Aufsichtsrat der KAM GmbH für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung erteilt.

Der Beschluss erfolgte vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Kreisgremien.

 

Da es sich bei der Entlastung des Aufsichtsrats um kein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, bedarf es der Genehmigung durch den Kreistag.

Bei dieser Beschlussfassung dürfen wegen persönlicher Beteiligung Kreisräte, die im Jahr 2015 Mitglied des Aufsichtsrates waren, nicht mitwirken. Entsprechendes gilt für den Landrat als Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

Die Abstimmung von Herrn Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung zur Entlastung des Aufsichtsrats der KAM für das Geschäftsjahr 2015 wird nachträglich genehmigt.

 


Frau Jung verlässt die Sitzung vorübergehend um 16:00 Uhr.

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

Die Abstimmung von Herrn Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung zur Entlastung des Aufsichtsrats der KAM für das Geschäftsjahr 2015 wird nachträglich genehmigt.

 


Anwesend:                                   56

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                49

Nein-Stimmen:                              0

 

An der Abstimmung nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht teil:

Herr Landrat Martin Wolf

Herr Reinhard Heinrich

Herr Max Hechinger

Herr Werner Hammerschmid

Herr Erich Deml

Herr Alfons Gigl

Herr Martin Schmid