Sachverhalt/Begründung

Die Bundesstraße B 16 in der Ortsdurchfahrt Ernsgaden wurde 1991 nach dem Bau der Umgehungstraße zu den Kreisstraßen PAF 14 und PAF 17 umgestuft.

 

Derzeit erfolgt die Straßenentwässerung über bestehende Sickerschächte, die bei größeren Regenereignissen das anfallende Straßenoberflächenwasser teilweise nur noch sehr langsam abführen können.

Auf Grund der hohen Grundwasserstände entspricht diese Art der Versickerung nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik.

 

In Ermangelung eines Vorfluters und durch die vorhandenen hohen Grundwasserstände im Bereich der Ortsdurchfahrt Ernsgaden ist es schwierig eine Lösung zur Straßenentwässerung zu finden, die funktionell ist und den wasserwirtschaftlich erforderlichen Vorschriften entspricht.

 

In Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro, dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und der Gemeinde Ernsgaden soll ein Konzept für ein ordnungsgemäßes Entwässerungssystem der Kreisstraßen PAF 14 und PAF 17 in der Ortsdurchfahrt Ernsgaden erarbeitet werden.

 

Sobald eine Lösung für die Entwässerung gefunden ist, soll die Maßnahme im Zuge des Straßenunterhalts ausgeführt werden.

 

Baukosten können erst nach Erstellung eines Entwässerungskonzeptes benannt werden.

 

Vom Kreiseigenen Tiefbau wird vorgeschlagen, ein Ingenieurbüro für die Planung eines Entwässerungssystems zu beauftragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Planungsleistungen für die Erneuerung der Entwässerung an den Kreisstraßen PAF 14/17 in der Ortsdurchfahrt Ernsgaden an das Ingenieurbüro Eichenseher Ingenieure aus Pfaffenhofen zu vergeben.

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.

 

 


Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Planungsleistungen für die Erneuerung der Entwässerung an den Kreisstraßen PAF 14/17 in der Ortsdurchfahrt Ernsgaden an das Ingenieurbüro Eichenseher Ingenieure aus Pfaffenhofen zu vergeben.

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.

 

 


Anwesend:                                   14

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                14

Nein-Stimmen:                              0