Sachverhalt/Begründung

 

Am 19.03.2016 fand die konstituierende Sitzung des Inklusionsbeirates für den Landkreis Pfaffenhofen statt. Acht Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Gemeinden sind der Einladung zur konstituierenden Sitzung unter Leitung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Landkreises, Frau Lindner-Kumpf gefolgt.

 

Den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Gemeinden war der Entwurf der Geschäftsordnung mit der Einladung zugegangen.

In § 1 der Geschäftsordnung werden die Aufgaben des Inklusionsbeirates beschrieben. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.10.2015 die Berufung eines Inklusionsbeirates auf Landkreisebene beschlossen. Aufgabe des Inklusionsbeirates ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderung im Landkreis Pfaffenhofen im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilhabe am öffentlichen Leben nachhaltig zu vertreten. Als Grundlage gilt hierbei die im Bayer. Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayer. Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) formulierten Aufgaben und Ziele.

Der Inklusionsbeirat setzt sich dabei aus den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Gemeinden und des Landkreises zusammen. Er arbeitet dabei überparteilich und überkonfessionell und ist nicht verbandsabhängig. Ferner ist er weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden.

Der Inklusionsbeirat stellt hierbei die Verbindung zwischen behinderten Bürgerinnen und Bürgern und den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Gemeinden und des Landkreises dar.

Ferner hat er die Aufgabe, gegenüber der Kreisverwaltung des Landkreises Pfaffenhofen und der jeweiligen Gemeinde, die Interessen der behinderten Bürgerinnen und Bürger durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen wahrzunehmen. Der Inklusionsbeirat berät den Kreistag und dessen Ausschüsse sowie die Kreisverwaltung zu Fragen der Behindertenpolitik und versteht sich als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches in Behindertenbelangen.

 

In § 2 ist die Geschäftsführung durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Landkreises geregelt, in den folgenden §§ 3 bis 10 die Regularien wie Einberufung und Ladung, Tagesordnung, Sitzungsablauf, Beiziehung von Dritten, Beschlussfähigkeit, Niederschrift und Vertretung des Inklusionsbeirates sowie die Entschädigungsregelungen.

 

Der Inklusionsbeirat gibt sich in der konstituierenden Sitzung durch eigenen Beschluss die Geschäftsordnung.

 

Nach Vorstellung des Entwurfs der Geschäftsordnung im oben genannten Sinne und kurzer Diskussion hat der Inklusionsbeirat am 19.03.2016 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

 

Der Inklusionsbeirat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm stimmt der vorliegenden Geschäftsordnung i.d.F. vom 19.03.2016 zu. Die Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates tritt mit diesem Tag in Kraft.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

 


 

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.