II. Nichtöffentliche Sitzung  


TOP 1 Bekanntgaben, Anfragen

 

 

Vertrag über die Verwertung von Altpapier, Pappe, Kartonagen (PPK) zwischen dem AWP und der MAG Recycling GmbH

 

Der seit 01.01.2013 bestehende Vertrag mit der MAD Recycling GmbH über die Verwertung von PPK wurde bereits für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2016 unter Anwendung der Preisgleitklausel verlängert. Der Erlös für die Sammelware beträgt für diesen Vertragszeitraum 100,98 €/t.

 

Unter Zugrundelegung der vereinbarten Preisgleitklausel (basierend auf EUWID-Händlerpreis) errechnet sich für einen möglichen Verlängerungszeitraum von 01.01. bis 31.12.2017 ein Verwertungsentgelt von 110,09 €/t.

 

In 2015 durchgeführte Ausschreibungen in den Landkreisen Eichstätt und Kelheim zeigen, dass bei einer Neuausschreibung derzeit aufgrund der Marktentwicklung keine höheren Erlöse erzielt werden können. Die Stadt Ingolstadt/D. hat ebenfalls von der Option zur Vertragsverlängerung Gebrauch gemacht.

 

Aus wirtschaftlicher Sicht ist der bestehende Vertrag für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2017 zu verlängern. Die MAD Recycling GmbH hat einer Vertragsverlängerung schriftlich zugestimmt.

 

Nachdem die nächste Sitzung des Werkausschusses für den 06.04.2016 terminiert ist, die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption unter Inanspruchnahme der Preisgleitklausel jedoch bis zum 31.03.2016 bei der MAD Recycling GmbH schriftlich geltend gemacht werden muss, war für die Vertragsverlängerung eine dringliche Anordnung von Herrn Landrat Martin Wolf gemäß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung erforderlich.

 

Mit Anordnung vom 23.03.2016 genehmigte Herr Landrat Martin Wolf die Verlängerung der Vertragslaufzeit vom 01.01. bis 31.12.2017.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der AWP-Betriebssatzung ist die dringliche Anordnung dem Werkausschuss in der Sitzung am 06.04.2016 bekanntzugeben.

 

 

                        

Beschlussfassung:

 

Von der Bekanntgabe der dringlichen Anordnung vom 23.03.2016 durch Herrn Landrat Martin Wolf über die Verlängerung des Vertragszeitraums vom 01.01. bis 31.12.2017 des Vertrages über die Verwertung von PPK wird zustimmend zur Kenntnis genommen.