Sachverhalt/Begründung

Im SGB VIII ist die gesetzliche Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz geregelt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel und der Aufgabenumfang sind jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet somit nach seiner Leistungsfähigkeit und im pflichtgemäßen Ermessen. Mit Beschluss vom 09.07.2001 hat der Jugendhilfeausschuss das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention verabschiedet. Neben suchtpräventiven Angeboten werden medienpädagogische Projekte an Mittelschulen und Gymnasien durchgeführt. Des Weiteren werden Eltern, Lehrer, Erzieher und Ehrenamtliche zu Themen wie gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz, Cybermobbing und „Smartphone – mobil - aber sicher!!??“ beraten. Gemeindliche Jugendarbeiter und Jugendreferenten im Landkreis erhalten Beratungen und Unterstützung. Ebenso wird eine Ausbildung von Ehrenamtlichen in Jugendtreffs in Kooperation mit dem Kreisjugendring angeboten. 2015 auf den Weg gebracht und 2016 derzeit aktuell laufend ist die landkreisweite Jugendbefragung „Ich bin Jugend!“. Die Auswertungsergebnisse werden in einem Jugendhilfeausschuss mitgeteilt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Aufstellung des Haushaltes im Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufgaben des Kreisjugendpflegers für das Jahr 2015 und schlägt dem Kreishaushalt und dem Kreistag vor, Mittel in Höhe von 40.000 € im Haushalt des Landkreises als Budget einzustellen.

 


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Aufstellung des Haushaltes im Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufgaben des Kreisjugendpflegers für das Jahr 2015 und schlägt dem Kreishaushalt und dem Kreistag vor, Mittel in Höhe von 40.000 € im Haushalt des Landkreises als Budget einzustellen.

 


Anwesend:                                     8

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  8

Nein-Stimmen:                              0