Sachverhalt/Begründung

 

Nach Art. 82 Abs. 3 LKrO hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Er handelt sich somit um Beteiligungen ab 5 % der Anteile.

 

Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen. Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

 

Herr Landrat Martin Wolf berichtet, dass der Jahresabschluss 2014 des KUS (ebenso wie der Jahresabschluss 2013) im Jahr 2015 durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft wurde. Die Prüfberichte kommen für 2013 und 2014 zu einer uneingeschränkten positiven Bewertung. Die Prüfungen haben zu keinen Beanstandungen geführt. Es wurde seitens der beauftragten Wirtschaftsprüfer in beiden Fällen der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

In einer der nächsten Sitzungen sollen Herr Dr. John und Herr Hofner ausführlich berichten.

 

 

 


 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.

 


 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.