Sachverhalt/Begründung

 

Anpassung der Dozentenhonorare

 

Die Honorare, die die vhs Landkreis Pfaffenhofen an die nebenberuflichen Kursleiter zahlt, sind aufgrund der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreisausschuss zu genehmigen.

 

Die letzte allgemeine Anhebung der Dozentenhonorare wurde zum Herbstsemester 2010 vorgenommen.

Um die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu den anderen Bildungsträgern in der Region zu erhalten und um die Qualität des Bildungsangebots durch gute Kursleiter zu sichern, ist es nötig, die geltenden Honorarsätze ab dem kommenden Frühjahrssemester 2016 anzupassen.

 

Je nach Fachbereichssparten wird von Seiten der Geschäftsleitung eine Erhöhung um 4,9 % bis 7,7 % für sinnvoll erachtet, mit Ausnahme der Integrationskurse; hier schlägt die Geschäftsleitung aus verschiedenen Gründen eine Erhöhung um 15 % vor:

Die Dozenten/innen für die vom Bundesamt für Migration (BAMF) geförderten Integrationskurse

-      müssen relativ hohe Qualifikationen nachweisen (i. d. R. Hochschulabschlüsse + z. T. zusätzliche sprach-pädagogische Zusatzlehrgänge),

-      sie sind enger in den Kursbetrieb eingebunden und haben einen höheren Aufwand (Fehlzeitenüberwachung, Hausaufgabenkorrekturen, Durchführung von Zwischentests etc.) 

-      und vor allem: Deutschdozenten mit der Zulassung durch das BAMF sind rar auf dem Lehrermarkt!

 

 

Die Erhöhung der Sätze im Einzelnen (je Unterrichtsdoppelstunde = 90 Minuten):

 

 

bisher

neu

Fremdsprachen, Gesundheitsbildung, Erziehung, Psychologie, Philosophie, Literatur, Naturwissenschaften, Ökologie, Instrumentalunterricht,

32,50 €

 

35,00 €   (+ 7,7 %)

Integrationskurse

37,20 €

43,00 €   (+15 %)

Berufliche Bildung, Wirtschaftsthemen, Autogenes Training, Yoga

40,00 €

42,00 €   (+ 5 %)

 

EDV-Kurse

43,50 € - 48,00 €

unverändert

Kreatives Gestalten, Gymnastik, Tanz

30,00 €

32,00 €  (+6,7 %)

Hauswirtschaft, Freizeit

28,60 €

30,00 €  (+ 4,9 %)

 

 

Ausnahmeregelung:

Auch weiterhin soll die bisherige Möglichkeit weiter bestehen, wonach die vhs in begründeten Ausnahmefällen ein von diesen Sätzen abweichendes höheres Honorar zahlen darf, um die Angebotsvielfalt und Qualität des vhs-Programms zu sichern.

Für diese Fälle ist die jeweilige Genehmigung des Landrats erforderlich, der diese Befugnis auf leitende Mitarbeiter im Landratsamt delegieren kann.

 

 

Kilometerpauschale

 

Eine Erhöhung der Fahrtkostenpauschale (derzeit 0,23 €/km, max. 6,50/Tag) ist nicht vorgesehen.

 

(Hintergrund des vhs-Fahrtkostenzuschusses ist es, Dozenten nicht nur für Kurse in den großen Gemeinden zu gewinnen, sondern einen Anreiz zu schaffen auch Kurse in den landkreisweiten kleineren Zweigstellen zu geben.)

 

 

Deckung

 

Durch die Anpassung der Honorarsätze ist mit geschätzten Mehrausgaben von jährlich ca. 26.000,- EUR zu rechnen.

Diese Mehrausgaben sollen durch eine Anpassung der Teilnehmergebühren refinanziert werden, damit sie sich auf den kommunalen Zuschussbedarf nicht auswirken.

 

 

Anpassung der Kursgebühren

 

Im Hinblick auf die Erhöhung der Kursleiterhonorare und der gestiegenen Betriebskosten in der Vergangenheit ist zum Herbstsemester 2016 eine Anpassung der Kursgebühren notwendig. Die letzte Erhöhung der Gebührenrahmen erfolgte im Jahr 2010.

 

Die Rahmensätze sollen je nach Fachbereichen in einer Größenordnung von 5 bis 8 % angehoben werden.

Bei den Sprachkursen fällt die Erhöhung mit 6,5 - 11 % (je nach Gruppengröße) etwas höher aus. Dies ist notwendig, weil der Trend zu kleineren Gruppen gerade im Sprachenbereich weiter anhält und damit der Kostendeckungsgrad in diesem Fachbereich gesunken ist. 

Anderseits erhalten die Kunden auch mehr für ihr Geld: Denn in einer kleineren Sprachkursgruppe (z. B. mit nur 7 Teilnehmern statt mit 12, 13 oder 14 Personen) kommen sie in den Genuss eines intensiveren Sprachtrainings.

 

Beispiele:

Die Kursgebühr erhöht sich z. B.

bei einem Gesundheitskurs Wirbelsäulengymnastik mit 12 Terminen um 3,84 €, gerundet um 3,00 €, also von derzeit 48,- € auf dann 52,- €,

bei einem Sprachkurs von 54,- € auf dann 60,- €.

 

Die Gebührenrahmen im Einzelnen:

 

Fachbereich

bisher (á 90 Min.)

neu (á 90 Min.)

 

Erziehung, Psychologie, Philosophie, Literatur

4,10 bis 6,80 €

 

4,40 bis 7,30 €

Sprachen

Kleingruppenkurse Sprachen

3,80 bis 4,30 €

5,80 bis 6,90 €

 

4,60 bis 5,20 €
6,50 bis 7,30 €

Gesundheitsbildung, Autogenes Training, Yoga

 

4,10 bis 7,10 €

 

4,30 bis 7,50

Gymnastik, Bewegung

2,80 bis 4,90 €

 

3,00 bis 5,30 €

Wirtschaft, Ökologie

3,50 bis 4,30 €

 

3,80 bis 4,60 €

Berufliche Weiterbildung

7,00 bis 11,50 €

 

unverändert

EDV

7,70 bis 9,20 €

 

unverändert

Künstlerisches Gestalten, Musik, Hauswirtschaft

 

3,40 bis 6,40 €

3,70 bis 6,90 €

Instrumentalunterricht (á 45 Min.)

 

7,80 bis 10,50 €

 

8,40 bis 11,30 €

Vorträge, Abendseminare

4,00 bis 8,00 €

5,00 bis 10,00 €

 

Durch die Festlegung von Gebührenrahmen hat die vhs die nötige Flexibilität, die Kurspreise z.B. je nach maximaler Gruppengröße oder je nach Marktlage anzupassen.

Bei der jeweiligen konkreten Gebührenkalkulation soll der max. Rahmensatz nur bei Bedarf ausgeschöpft werden.

 

Auch nach der Erhöhung bewegt sich unsere Landkreis-vhs durchaus auf dem Preisniveau der anderen Volkshochschulen in der Region.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Erhöhung der Dozentenhonorare und der Teilnehmergebühren der Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen wird mit Wirkung ab dem Frühjahrssemester 2016 genehmigt.

Der Landrat wird weiterhin ermächtigt in begründeten Ausnahmefällen zur Sicherung der Angebotsvielfalt und Angebotsqualität ein höheres Honorar zu genehmigen.

 

 

 


Beschluss:

 

Die Erhöhung der Dozentenhonorare und der Teilnehmergebühren der Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen wird mit Wirkung ab dem Frühjahrssemester 2016 genehmigt.

Der Landrat wird weiterhin ermächtigt in begründeten Ausnahmefällen zur Sicherung der Angebotsvielfalt und Angebotsqualität ein höheres Honorar zu genehmigen.

 

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0