Sitzung: 30.11.2015 Kreisausschuss
Vorlage: 2015/2370
Sachverhalt/Begründung
Die Volkshochschule gewährt ihrem öffentlichen Auftrag entsprechend
bestimmten Personenkreisen eine Ermäßigung von 30 % der Kursgebühren.
Dazu gehören derzeit:
Schüler, Studenten, Auszubildende, Zivildienstleistende, Wehrpflichtige
und Schwerbehinderte (Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 50 Prozent), sowie
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), von Grundsicherung und von Hilfe
zum Lebensunterhalt.
Einige Volkshochschulen (z. B. München, Freising, Aichach oder
Vaterstetten) gewähren auch den Absolventen eines Freiwilligen Sozialen
Jahres (FSJ) bzw. eines Freiwilligen
Ökologischen Jahres (FÖJ) Ermäßigung auf die Kursgebühr.
Es wird vorgeschlagen auch diesen Personenkreis in die
Ermäßigungsberechtigten bei der vhs einzubeziehen.
Beschlussvorschlag:
Personen, die
nachweislich ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges
Ökologisches Jahr leisten sind in den Kreis der Ermäßigungsberechtigten bei der
vhs aufzunehmen.
Beschluss:
Personen, die
nachweislich ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges
Ökologisches Jahr leisten sind in den Kreis der Ermäßigungsberechtigten bei der
vhs aufzunehmen.
Anwesend: 13
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0