Sachverhalt/Begründung

 

Die Volkshochschule gewährt ihrem öffentlichen Auftrag entsprechend bestimmten Personenkreisen eine Ermäßigung von 30 % der Kursgebühren.

 

Dazu gehören derzeit:

Schüler, Studenten, Auszubildende, Zivildienstleistende, Wehrpflichtige und Schwerbehinderte (Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 50 Prozent), sowie Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), von Grundsicherung und von Hilfe zum Lebensunterhalt.

 

Einige Volkshochschulen (z. B. München, Freising, Aichach oder Vaterstetten) gewähren auch den Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres  (FSJ) bzw. eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) Ermäßigung auf die Kursgebühr.

 

Es wird vorgeschlagen auch diesen Personenkreis in die Ermäßigungsberechtigten bei der vhs einzubeziehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Personen, die  nachweislich ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr leisten sind in den Kreis der Ermäßigungsberechtigten bei der vhs aufzunehmen.

 

 


Beschluss:

 

Personen, die  nachweislich ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr leisten sind in den Kreis der Ermäßigungsberechtigten bei der vhs aufzunehmen.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0