Sachverhalt/Begründung

 

Herr Landrat Martin Wolf übergibt die Leitung der Sitzung an Herrn Westner.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung des durch den Aufsichtsrat der Klinikallianz Mittelbayern GmbH (KAM) beauftragten Wirtschaftsprüfers (C.P.A. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Hof) wurde am 10.06.2015 der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Prüfer stellte fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwänden geführt habe.

Der Aufsichtsrat der KAM ist in seiner Sitzung am 30.06.2015 diesem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung beigetreten und hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss festgestellt. Ferner hat der Aufsichtsrat der Geschäftsführung für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

Anhaltspunkte für haftungsrechtliche Pflichtverletzungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats während ihrer Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 sind nicht ersichtlich.

Damit sind die Voraussetzungen für eine Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags durch die Gesellschafterversammlung gegeben.

 

Im Umlaufbeschlussverfahren haben die Gesellschafter der Klinikallianz (Landkreis Pfaffenhofen, vertreten durch Herrn Landrat Martin Wolf, Landkreis Kelheim, vertreten durch Herrn Landrat Dr. Hubert Faltermeier und Landkreis Eichstätt, vertreten durch Herrn Landrat Anton Knapp) dem Aufsichtsrat der KAM GmbH für das Geschäftsjahr 2014 die Entlastung erteilt.

 

Da es sich bei der Entlastung des Aufsichtsrats um kein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, bedarf es der Genehmigung durch den Kreistag.

Bei dieser Beschlussfassung dürfen wegen persönlicher Beteiligung Kreisräte, die im Jahr 2014 Mitglied des Aufsichtsrates waren, nicht mitwirken.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Die Abstimmung von Herrn Landrat Martin Wolf zur Entlastung des Aufsichtsrats der KAM für das Geschäftsjahr 2014 im Umlaufbeschlussverfahren der Gesellschafterversammlung wird nachträglich genehmigt.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Die Abstimmung von Herrn Landrat Martin Wolf zur Entlastung des Aufsichtsrats der KAM für das Geschäftsjahr 2014 im Umlaufbeschlussverfahren der Gesellschafterversammlung wird nachträglich genehmigt.

 


Anwesend:                                   11

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11

Nein-Stimmen:                              0

 

Herr Landrat Martin Wolf, Herr Heinrich und Herr Hechinger nehmen an der Abstimmung nicht teil.