Sachverhalt/Begründung

In der Reduzierung des Energieverbrauchs liegen nach wie vor große Einsparpotentiale. Insbesondere sind im Landkreis die privaten Haushalte die größten Energieverbraucher. Daher beabsichtigt der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden durch gering-investive Maßnahmen. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm möchte mit diesem Programm einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die gesamte jährliche Fördersumme wird jeweils im Haushalt festgelegt.

Vorgeschlagene Fördermaßnahmen:

§  Förderung der Vor-Ort-Beratung:
Bezuschusst werden soll eine Beratung durch staatlich anerkannte Energieberater (Energie-Effizienz-Experten-Liste) mit 100 Euro der nachgewiesenen Kosten. Die Beratung soll angelehnt an die Kriterien der Vor-Ort-Beratung durchgeführt werden (Datenaufnahme vor Ort, Anfertigung des Energieberatungsberichts sowie der anschließenden Erläuterung des auszuhändigenden Berichts). Mit der Beratung sollen den Hausbesitzern sinnvolle Möglichkeiten zur energetischen Gebäudesanierung aufgezeigt werden.

 

§  Förderung des Fenstertauschs
Durch den Austausch der Fenster können beträchtliche Wärmemengen eingespart werden. Die Beantragung von Fördermitteln bei staatlichen Stellen gestaltet sich aufwändig. Häufig bleibt nach Erfüllung sämtlicher Förderanforderungen kaum etwas von der Fördersumme übrig, so dass die Inanspruchnahme des Förderprogramms zunehmend unattraktiv wird. Über einen Landkreis-Zuschuss von 10 Prozent zum Fensteraustausch (maximal 1.500 Euro) könnte der Fensteraustausch wieder attraktiver gemacht werden.
Der Fensteraustausch sollte zusammen mit einer Energieberatung durchgeführt werden, um spätere Schimmelprobleme auszuschließen.

 

§  Förderung des Tauschs ineffizienter Heizungsumwälzpumpen und des hydraulischen Abgleichs:

Veraltete, nicht regelbare Heizungsumwälzpumpen zählen zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Um den Pumpentausch voranzutreiben, soll dieser mit 50 Euro bezuschusst werden. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs (Datenaufnahme, die Berechnung der Heizlast und der Voreinstellungswerte sowie das Einstellen der Thermostatventile, der Pumpe und der Regelung durch einen Heizungsfachmann) soll mit 100 Euro bezuschusst werden.

 

Bei Zustimmung sind die Maßnahmen genauer zu spezifizieren. Im Kreishaushalt 2015 sind 50.000,00 Euro für die Auszahlung von Fördergeldern eingestellt. Diese sollten in den Kreishaushalt 2016 übernommen werden.

 

Herr Seitz regt an, den Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung auf 300,00 Euro zu erhöhen. Dieser Vorschlag wird von den Anwesenden aktzeptiert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss stimmt den vorgeschlagenen Fördermaßnahmen grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Förderrichtlinien auszuarbeiten.

 


Beschluss:

Der Umweltausschuss stimmt den vorgeschlagenen Fördermaßnahmen grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Förderrichtlinien auszuarbeiten.

 


Anwesend:                         13     

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                      13     

Nein-Stimmen:                    0