Sitzung: 28.10.2015 Umweltausschuss
Vorlage: 2015/2335
Sachverhalt/Begründung
Das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat zum
15. September 2015 das 10.000-Häuser-Programm aufgelegt. Mit diesem
Förderprogramm sollen der Energieverbrauch im Gebäudebereich deutlich gesenkt
werden und gleichzeitig die Klimaschutz- und Energiewende-Ziele der bayerischen
Staatsregierung unterstützt werden. Dafür werden von 2015 bis 2019 Finanzmittel
in Höhe von insgesamt 90 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten oder teilweise
vermieteten Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohneinheiten in Bayern. Das
10.000-Häuser-Programm ergänzt die vorhandenen Förderprogramme der
Bundesregierung.
Das Förderprogramm umfasst zwei eigenständige
Programmteile:
1. Das
EnergieSystemHaus
Beim Programmteil EnergieSystemHaus wird die
energetische Sanierung oder ein Neubau gefördert, wenn das Haus definierte
energetische Effizienzstandards einhält und neueste Heiz-/Speicher-Systeme
eingebaut werden. Im Mittelpunkt steht die Förderung innovativer
Heiz-/Speicher-Techniken wie Wärmepumpen, KWK-Anlagen, PV-Speichersysteme,
Solar-Wärme-Anlagen oder innovativer Holzheizungen in Kombination mit Wärme-
oder elektrischen Energiespeichern und einem modernen Energiemanagementsystem.
Ziel ist es, intelligente Lösungen zu schaffen, die das Energiesystem als
Ganzes berücksichtigen. Das Haus der Zukunft soll die Energieinfrastruktur bei
Bedarf entlasten helfen, indem etwa erneuerbare Energien gezielt dann genutzt
werden, wenn sie im Übermaß vorhanden sind.
Die Zuschüsse des Freistaates betragen beim
§
TechnikBonus:
9.000 Euro für innovative Heiz-/Speicher-Systeme und
§
EnergieeffizienzBonus:
optional bis zu 9.000 Euro für das Erreichen bestimmter
Energieeffizienzstandards.
Der gesamte Zuschuss kann sich auf bis zu 18.000 Euro
pro Wohneinheit summieren. Voraussetzung beim Programmteil EnergieSystemHaus
ist die zeitgleiche Inanspruchnahme der Bundesförderung als KfW-Effizienzhaus.
Bis 2018 sollen 10.000 energieeffiziente und intelligente
Häuser entstehen.
2. Der
Heizungstausch
Der Programmteil Heizungstausch richtet sich an
Gebäudeeigentümer, die ineffiziente, aber noch funktionstüchtige
Heizungsanlagen vorzeitig austauschen. Bei Ersatz eines zwischen 25 und 30
Jahre alten Heizkessels durch eine neue Heizanlage (Gas-/Öl-Brennwertkessel,
Biomassekessel oder KWK-Anlage) kann ein pauschaler Zuschuss von 1.000 Euro
beantragt werden. Bei Kombination einer neuen Heizanlage mit einer Solaranlage
zur Warmwasserbereitung steigt der Zuschuss um 500 Euro. Ist die Solaranlage
zusätzlich zur Heizungsunterstützung ausgelegt, können weitere 500 Euro
ausgezahlt werden, so dass sich die Gesamtfördersumme auf bis zu 2.000 Euro
addiert.
Der Heizungstausch kann mit einer eventuellen
Förderung des Bundes kombiniert werden, ist aber keine Voraussetzung. Insgesamt
soll in den Jahren 2015 bis 2018 der Austausch von bis zu 25.000 Heizkesseln
gefördert werden. 4.000 Förderanträge werden noch in diesem Jahr, beginnend mit
dem 15. September, entgegengenommen, weitere 5.000 im folgenden Jahr und
jeweils 8.000 in den Jahren 2017 und 2018. Anträge für die Jahre ab 2016 können
jeweils ab Anfang Februar gestellt werden.
Das Landratsamt unterstützt die Bekanntmachung des
10.000-Häuser-Programms und organisiert eine Fach-Informationsveranstaltung,
die sich an Multiplikatoren (Energieberater, Kaminkehrer, Handwerks-Innungen,
Finanzberater, Verwaltungsmitarbeiter etc.) richtet, um die Fördergelder in die
Region zu holen. Am Klimaschutz-Tag der Stadt Pfaffenhofen werden Vertreter des
Fachbereichs Energie und Klimaschutz zusammen mit Energieberatern die
Bevölkerung zum Förderprogramm informieren. Weitere
Öffentlichkeitsveranstaltungen sind angedacht.
Der Umweltausschuss hat die Information zur Kenntnis genommen.