Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 15.07.2015 hat der Landkreis Kelheim um konkrete Beschlussfassungen gebeten, damit eine gemeinsame ergänzende Vereinbarung zu diversen Finanzierungsfragen der Gesellschafter der Ilmtalklinik GmbH getroffen werden kann.

 

Der Kreistag des Landkreises Kelheim hat bereits im Herbst vergangenen Jahres entsprechende Beschlüsse gefasst.

 

Die bislang praktizierte Vorgehensweise für die Abwicklung von Finanzleistungen der Gesellschafter für Investitionen, Brandschutzmaßnahmen und Defizitausgleiche ergibt sich nach Auffassung der Kreisfinanzverwaltung sowie des Kreisrechnungsprüfungsamtes schlüssig anhand der bestehenden Gesellschaftssatzung vom 17.12.2012 sowie des Krankenhaus- Einbringungsvertrages vom 27.06.2007.

 

Zur Klarstellung sollen nach Auffassung des Landkreises Kelheim jedoch folgende Bereiche beschlussmäßig behandelt werden:

 

-       Zukünftige Finanzierung von Investitionen und Brandschutzmaßnahmen in den Betriebsstätten Pfaffenhofen und Mainburg

-       Darlehensaufnahme und Bürgschaftsgewährung mit Erstattung der Zins- und Tilgungsleistungen bei investiven Maßnahmen in der Betriebsstätte Mainburg

-       Abgrenzung und Veranschlagung der Investitions- und Bauunterhaltsmaßnahmen

-       Darstellung des Betriebsergebnisses und des anteiligen Defizitausgleichs mit Liquiditätssicherung

 

Der Krankenhaus- Einbringungsvertrag vom 27.06.2007 legt in § 7 die laufende Unterhaltung von Gebäuden sowie die Betriebskosten fest. Demnach übernimmt die Gesellschaft (Ilmtalklinik GmbH) die gewöhnliche laufende Unterhaltung und Instandsetzung des Grundstücks, der Gebäude und der sonstigen baulichen Anlagen, soweit sie ihr zur Nutzung überlassen sind. In der Praxis bedeutet dies, dass bei den aktuell anstehenden Brandschutzmaßnahmen explizit vom beauftragen Ingenieurbüro unterschieden werden muss, welche Maßnahmen sich im Rahmen des laufenden Bauunterhalts bewegen und somit Einfluss in die Gewinn- und Verlustrechnung der Ilmtalklinik GmbH finden. Hierbei erfolgt ein Defizitausgleich im Verteilungsschlüssel entsprechend der ursprünglichen Geschäftsanteile Landkreis Pfaffenhofen (85 %) und Landkreis Kelheim (15 %).

 

Sollte es sich bei den Brandschutzmaßnahmen in den jeweiligen Betriebsstätten um reine Investitionen handeln, sind diese wie auch die Investitionen für mögliche Generalsanierungen von jeder Gebietskörperschaft für die in ihrem Landkreis liegende Betriebsstätte zu übernehmen. Dies wird in § 10 des Krankenhaus- Einbringungsvertrages vom 27.06.2007 entsprechend erläutert. Sollten Investitionsmaßnahmen in der Betriebsstätte in Mainburg vorgenommen werden, soll durch die Ilmtalklinik GmbH eine konkrete Darlehensaufnahme erfolgen und eine entsprechende Bürgschaftsübernahme mit Erstattung der Zins- und Tilgungsleistungen durch den Landkreis Kelheim erfolgen. Insofern werden die entsprechenden Darlehen nicht direkt vom Landkreis Kelheim aufgenommen, jedoch der komplette Schuldendienst getragen.

 

Des Weiteren sollen Veränderungen des Anlagevermögens (Investitionen) entsprechend der gesellschafts- und bilanzrechtlichen Vorgaben in der Bilanz der Ilmtalklinik GmbH und nicht in den entsprechenden Sondervermögen der Gesellschafter abgebildet werden. Bauliche Maßnahmen die eindeutig dem Bauunterhalt zuzuordnen sind, sind von der Ilmtalklinik GmbH als ergebniswirksamer Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung abzubilden.

 

Die Erstellung eines gesonderten Betriebsstättenergebnisses (Gewinn- und Verlustrechnung) für die beiden Betriebsstätten wird auf Empfehlung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes von der Geschäftsführung nicht eingefordert, da es sich um eine Krankenhaus GmbH, d.h. ein Krankenhaus im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (mit zwei Betriebsstätten) handelt. Erforderliche Liquiditätsstärkungen und Defizitausgleichszahlungen werden zukünftig und wie bereits für das Betriebsergebnis 2013 und 2014 erfolgt, von den Gesellschaftern der Ilmtalklinik GmbH ohne Berücksichtigung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH entsprechend der ursprünglichen Geschäftsanteile Landkreis Pfaffenhofen (85 %) und Landkreis Kelheim (15 %) geleistet. Die entsprechenden Defizitausgleichszahlungen erfolgen im Rahmen der jeweils gültigen Haushaltspläne und aufgrund § 14 des Gesellschaftsvertrages der Ilmtalklinik GmbH durch Einzelbeschluss der jeweiligen Kreistage. Es erfolgt kein automatischer Ausgleich.

 

Diese Regelungen ergänzen insoweit den Gesellschaftsvertrag und sollen in einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern Landkreis Pfaffenhofen und Landkreis Kelheim festgehalten werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1)    Förderfähige Investitionsmaßnahmen an den Betriebsstätten Pfaffenhofen und Mainburg werden von der jeweiligen Gebietskörperschaft in eigener Zuständigkeit im vollen Umfang finanziert und abgewickelt. Bei anstehenden Brandschutzmaßnahmen ist vom beauftragten Ingenieurbüro eine genaue Aufteilung der Kosten in Bauunterhalt und Investitionen vorzunehmen. Die Bauunterhaltsmaßnahmen fallen in die Gewinn- und Verlustrechnung der Ilmtalklinik GmbH und werden von den Gesellschaftern Landkreis Pfaffenhofen zu 85 % und Landkreis Kelheim zu 15 % getragen.

 

2)    Bei Investitionsmaßnahmen, die die Betriebsstätte Mainburg betreffen, soll die Ilmtalklinik GmbH die konkrete Darlehensaufnahme durchführen. Der Landkreis Kelheim, der den kompletten Schuldendienst mit Zins- und Tilgungsleistungen der Ilmtalklinik GmbH erstattet, übernimmt die entsprechende Bürgschaft.

 

3)    Veränderungen des Anlagevermögens (Investitionen) sind entsprechend der gesellschafts- und bilanzrechtlichen Vorgaben in der Bilanz der Ilmtalklinik GmbH und nicht in die jeweiligen Sondervermögen der Gebietskörperschaften Pfaffenhofen und Kelheim abzubilden. Bauliche Maßnahmen die eindeutig dem Bauunterhalt zuzuordnen sind, sind von der Ilmtalklinik GmbH als ergebniswirksamer Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung abzubilden.

 

4)    Die Erstellung eines gesonderten Betriebsstättenergebnisses für die Betriebsstätten Pfaffenhofen und Mainburg wird auf Empfehlung des Prüfungsverbandes nicht eingefordert, da es ich um ein Krankenhaus im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (mit zwei Betriebsstätten) handelt.

 

5)    Erforderliche Liquiditätsstärkungen und Defizitausgleichszahlungen werden zukünftig von den Gesellschaftern der Ilmtalklinik GmbH ohne Berücksichtigung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH entsprechend der ursprünglichen Geschäftsanteile Landkreis Pfaffenhofen (85 %) und Landkreis Kelheim (15 %) geleistet. Hierüber sind jeweils Einzelbeschlüsse zu fassen, es erfolgt insoweit kein automatischer Ausgleich.

 

6)    Diese vorgenannten Regelungen ergänzen insoweit den Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2012 sowie den Krankenhaus- Einbringungsvertrages vom 27.06.2007 und sollen in eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern Landkreis Pfaffenhofen und Landkreis Kelheim münden.

 

7)    Herr Landrat Wolf wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

 

1)    Förderfähige Investitionsmaßnahmen an den Betriebsstätten Pfaffenhofen und Mainburg werden von der jeweiligen Gebietskörperschaft in eigener Zuständigkeit im vollen Umfang finanziert und abgewickelt. Bei anstehenden Brandschutzmaßnahmen ist vom beauftragten Ingenieurbüro eine genaue Aufteilung der Kosten in Bauunterhalt und Investitionen vorzunehmen. Die Bauunterhaltsmaßnahmen fallen in die Gewinn- und Verlustrechnung der Ilmtalklinik GmbH und werden von den Gesellschaftern Landkreis Pfaffenhofen zu 85 % und Landkreis Kelheim zu 15 % getragen.

 

2)    Bei Investitionsmaßnahmen, die die Betriebsstätte Mainburg betreffen, soll die Ilmtalklinik GmbH die konkrete Darlehensaufnahme durchführen. Der Landkreis Kelheim, der den kompletten Schuldendienst mit Zins- und Tilgungsleistungen der Ilmtalklinik GmbH erstattet, übernimmt die entsprechende Bürgschaft.

 

3)    Veränderungen des Anlagevermögens (Investitionen) sind entsprechend der gesellschafts- und bilanzrechtlichen Vorgaben in der Bilanz der Ilmtalklinik GmbH und nicht in die jeweiligen Sondervermögen der Gebietskörperschaften Pfaffenhofen und Kelheim abzubilden. Bauliche Maßnahmen die eindeutig dem Bauunterhalt zuzuordnen sind, sind von der Ilmtalklinik GmbH als ergebniswirksamer Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung abzubilden.

 

4)    Die Erstellung eines gesonderten Betriebsstättenergebnisses für die Betriebsstätten Pfaffenhofen und Mainburg wird auf Empfehlung des Prüfungsverbandes nicht eingefordert, da es ich um ein Krankenhaus im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (mit zwei Betriebsstätten) handelt.

 

5)    Erforderliche Liquiditätsstärkungen und Defizitausgleichszahlungen werden zukünftig von den Gesellschaftern der Ilmtalklinik GmbH ohne Berücksichtigung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH entsprechend der ursprünglichen Geschäftsanteile Landkreis Pfaffenhofen (85 %) und Landkreis Kelheim (15 %) geleistet. Hierüber sind jeweils Einzelbeschlüsse zu fassen, es erfolgt insoweit kein automatischer Ausgleich.

 

6)    Diese vorgenannten Regelungen ergänzen insoweit den Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2012 sowie den Krankenhaus- Einbringungsvertrages vom 27.06.2007 und sollen in eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern Landkreis Pfaffenhofen und Landkreis Kelheim münden.

 

7)    Herr Landrat Wolf wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zuzustimmen.

 

 


Anwesend:                                   54

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                54

Nein-Stimmen:                              0