Sachverhalt/Begründung

 

Im Haushalt 2015 ist erneut ein Finanzpaket für die Ilmtalklinik GmbH in Höhe von 5.250.000 € eingeplant. Die Grundlagen für dieses Paket wurden bereits im Haushaltsjahr 2013 vom Kreistag beschlossen, das den Zeitraum 2013 – 2016 umfasst.

Im Jahr 2015 sind folgende Beträge im Haushalt eingestellt:

 

Verlustausgleich                     3.000.000 €

Kapitaleinlagen                       1.000.000 €

Anlagevermögen                      250.000 €

Sanierungsinvestitionen         1.000.000 €

Summe                                  5.250.000 €

 

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 09.02.2015 wurde die Verwaltung ermächtigt, den Verlustausgleich bei Abruf durch die ITK auszuzahlen. Bis dato wurden hierzu abschließende Zahlungen in Höhe von 2.666.659,92 € auf den festgestellten Verlust 2014 geleistet.

 

Für die weiteren Finanzleistungen  sind noch entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Wie beim Verlustausgleich soll die Verwaltung ermächtigt werden, je nach Bedarf im Haushaltsjahr 2015 die entsprechenden Beträge auszuzahlen. Damit kann verhindert werden, dass eine Eilentscheidung des Landrats bei einem möglichen Zahlungsfluss herbeigeführt werden müsste.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Ermächtigung für die weiteren Finanzleistungen gemäß o.g. Maximalbeträgen für Kapitaleinlagen, Anlagevermögen und Sanierungsinvestitionen zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, folgende im Rahmen des Haushaltsplanes 2015 vorgesehene Finanzleistungen gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen jederzeit nach Abruf bei Bedarf an die Ilmtalklinik GmbH zu erbringen:
    1. Kapitaleinlage (1.000.000 €)
    2. Investitionszuschusses (250.000 €)
    3. Sanierungsinvestitionen (1.000.000 €)

 

  1. Alle bisher erfolgten und zukünftigen Verlustausgleichszahlungen erfolgen ausdrücklich zur direkten Stärkung des Eigenkapitals, d.h. nicht zur ertragswirksamen Buchung in der Gewinn- und Verlustrechnung (= Dauerbeschluss).

 

 

 


Herr Nerb kommt um 14:35 Uhr zur Sitzung.

 

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird ermächtigt, folgende im Rahmen des Haushaltsplanes 2015 vorgesehene Finanzleistungen gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen jederzeit nach Abruf bei Bedarf an die Ilmtalklinik GmbH zu erbringen:

a.    Kapitaleinlage (1.000.000 €)

b.    Investitionszuschusses (250.000 €)

c.    Sanierungsinvestitionen (1.000.000 €)

 

2.    Alle bisher erfolgten und zukünftigen Verlustausgleichszahlungen erfolgen ausdrücklich zur direkten Stärkung des Eigenkapitals, d.h. nicht zur ertragswirksamen Buchung in der Gewinn- und Verlustrechnung (= Dauerbeschluss).

 

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0