Sitzung: 06.07.2015 Kreisausschuss
Vorlage: 2015/2272
Sachverhalt/Begründung
Der
Landkreis Kelheim beabsichtigt, ein Verfahren zur Gebietsänderung einzuleiten.
Grund ist die Verwaltungsvereinfachung für die 16 m lange Kreisstraße KEH 36,
welche im Zuge des Ausbaues der PAF 16 im Jahre 1982 entstanden ist.
Das
Ansinnen, durch die Gebietsänderung die Baulast für die Kreisstraße KEH 36 an
den Landkreis Pfaffenhofen abzugeben, wird von Seiten der Regierung von
Niederbayern für nachvollziehbar gehalten und als sachlich gerechtfertigt
angesehen. Kreuzungsbeteiligte und Baulastträger wären dann künftig nur noch
der Freistaat Bayern für die angrenzende
St 2233 und der Landkreis Pfaffenhofen für die PAF 16.
Betroffen
ist das Gebiet südlich von Münchsmünster zwischen den Landkreisen Kelheim und
Pfaffenhofen im Bereich der Kreisstraße KEH 36. Da durch die Gebietsänderung
nicht nur zwei Landkreise sowie die Gemeinden Münchsmünster und Neustadt
sondern auch zwei Bezirke betroffen sind, besteht die Zuständigkeit des Bay.
Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, das aber eine der
betroffenen Regierungen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen wird.
Der
neue Grenzverlauf wurde vom Landkreis Kelheim auf Anraten der Regierung von
Niederbayern mit dem zuständigen Vermessungsamt abgestimmt. Durch die neue
Grenzwahl entlang der bestehenden Grenzen ist keine neue Vermessung
erforderlich.
Mit
der Gebietsänderung soll das 16 m lange Kreisstraßenstück der Kreisstraße KEH
36 und eine Fläche von ca. 4.398 m² an den Landkreis Pfaffenhofen übergehen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt
dem Kreistag zu beschließen:
Der Gebietsänderung zwischen den Landkreisen Pfaffenhofen a. d. Ilm und Kelheim wird zugestimmt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt
dem Kreistag zu beschließen:
Der Gebietsänderung zwischen den Landkreisen Pfaffenhofen a. d. Ilm und Kelheim wird zugestimmt.
Anwesend: 13
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0