Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Kelheim beabsichtigt, ein Verfahren zur Gebietsänderung einzuleiten. Grund ist die Verwaltungsvereinfachung für die 16 m lange Kreisstraße KEH 36, welche im Zuge des Ausbaues der PAF 16 im Jahre 1982 entstanden ist.

Das Ansinnen, durch die Gebietsänderung die Baulast für die Kreisstraße KEH 36 an den Landkreis Pfaffenhofen abzugeben, wird von Seiten der Regierung von Niederbayern für nachvollziehbar gehalten und als sachlich gerechtfertigt angesehen. Kreuzungsbeteiligte und Baulastträger wären dann künftig nur noch der Freistaat Bayern für die angrenzende  St 2233 und der Landkreis Pfaffenhofen für die PAF 16.

 

Betroffen ist das Gebiet südlich von Münchsmünster zwischen den Landkreisen Kelheim und Pfaffenhofen im Bereich der Kreisstraße KEH 36. Da durch die Gebietsänderung nicht nur zwei Landkreise sowie die Gemeinden Münchsmünster und Neustadt sondern auch zwei Bezirke betroffen sind, besteht die Zuständigkeit des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, das aber eine der betroffenen Regierungen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen wird.

 

Der neue Grenzverlauf wurde vom Landkreis Kelheim auf Anraten der Regierung von Niederbayern mit dem zuständigen Vermessungsamt abgestimmt. Durch die neue Grenzwahl entlang der bestehenden Grenzen ist keine neue Vermessung erforderlich.

 

Mit der Gebietsänderung soll das 16 m lange Kreisstraßenstück der Kreisstraße KEH 36 und eine Fläche von ca. 4.398 m² an den Landkreis Pfaffenhofen übergehen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Gebietsänderung zwischen den Landkreisen Pfaffenhofen a. d. Ilm und Kelheim wird zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Gebietsänderung zwischen den Landkreisen Pfaffenhofen a. d. Ilm und Kelheim wird zugestimmt.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0