Sachverhalt/Begründung

Zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) und den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde eine Vereinbarung über die Mithilfe beim Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung und der Gebührensatzung des Landkreises a.d.Ilm geschlossen.

Eine Prüfungsfeststellung des Kreisrechnungsprüfungsamtes hat ergeben, dass gem. Art. 5 Abs. 1 Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG) die Übertragung von Aufgaben der Abfallentsorgung durch eine Rechtsverordnung zu erfolgen hat. Ferner ist eine Zustimmung der Städte/Märkte und Gemeinden zwingend erforderlich.

Diese Zustimmungen liegen dem AWP mittlerweile vollzählig vor, so dass der Kreistag nunmehr über den Erlass der Verordnung gem. Werkausschussbeschluss vom 02.06.2014 beschließen kann.

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss nimmt dies zur Kenntnis.