Sachverhalt/Begründung

 

Die Katholische Kirchenstiftung St. Emmeram, Eschelbach beantragt mit Schreiben vom 25.02.2015 für die Außen- und Turmsanierung der Pfarrkirche St. Emmeram in Eschelbach die Gewährung eines Kreiszuschusses mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 737.000 €.

 

Die Pfarrkirche St. Emmeram stammt aus dem 15. Jahrhundert. Sie besitzt 180 Sitzplätze und eine Orgel, zudem sind 4 Glocken vorhanden. Die Pfarrkirche hat einen verputzten Satteldachbau mit Chorturm und östlichen Sakristeianbau. Der Chorturm hat einen okotogonalen Aufsatz (Grundriss in Form eines Achtecks) und eine Zwiebelhaube.

 

Die Lattung der Eindeckung aller Dächer ist teilweise bereits stark durchfeuchtet und morsch.

Das Gesims an der Turmzwiebeltraufe ist stellenweise durch Witterungseinflüsse stark geschädigt, mit Rissen und Abplatzungen. Auch sind Putzrisse vorhanden.

 

Nach Auffassung der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen besteht aus denkmalpflegerischer Sicht Einverständnis mit der beantragten Außen- und Turmsanierung.

 

In Anbetracht der denkmalpflegerischen Aufwendungen wird vorgeschlagen, der Katholischen Kirchenstiftung St. Emmeram, Eschelbach für die Außen- und Turmsanierung der Pfarrkirche in Eschelbach mit Gesamtkosten von rd. 737.000 € einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 € zu gewähren.

 

 


Der Katholischen Kirchenstiftung St. Emmeram wird für die Außen- und Innensanierung der Pfarrkirche St. Emmeram in Eschelbach mit Gesamtkosten von rd. 737.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 € gewährt.

 

 


Beschluss:

 

Der Katholischen Kirchenstiftung St. Emmeram wird für die Außen- und Innensanierung der Pfarrkirche St. Emmeram in Eschelbach mit Gesamtkosten von rd. 737.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 € gewährt.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0