Sitzung: 23.02.2015 Kreistag
Vorlage: 2015/2165
Sachverhalt/Begründung
1.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat die Ausgestaltung und die
Abwicklung des Sozialausschusses beim Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
geprüft. Mit Bericht vom 11.12.2014 wurde festgestellt, dass die Tätigkeit der
beratenden Mitglieder des Sozialausschusses nicht von der Satzung zur Regelung
der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer
Ehrenämter des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm erfasst ist.
„Wie das Sachgebiet Soziales, Senioren
mitteilt, wird regelmäßig ein Bedarf gesehen, dass die sozial erfahrenen
Institutionen bei den einmal jährlich stattfindenden Sitzungen des Sozialausschusses
beratend tätig sind, um alle Gesichtspunkte der sozial erfahrenen
Funktionsträger einfließen zu lassen.“
Es wird daher vorgeschlagen, die o.g.
Satzung entsprechend zu ändern und § 3 durch folgenden Abs. 2 zu ergänzen:
„(2) Für Mitglieder des
Sozialausschusses gelten die Bestimmungen des § 2 entsprechend.“
2.
Aus der
Klausurtagung vom 07.11.2014 wurde mit dem Einverständnis der
Fraktionsvorsitzenden an die Verwaltung die Anregung weitergegeben, die
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € an die Kreisräte künftig
jeweils halbjährlich oder einmal jährlich im Dezember auszubezahlen.
Die
Verwaltung schlägt vor, § 1 der o.g. Satzung durch folgenden Satz 2 zu
ergänzen:
„Die
Auszahlung erfolgt als Jahresbetrag zum 01. Dezember jeden Jahres.“
Der
Kreistag ist nach Art. 30 Abs. 1 Nr. 7 LKrO für die Festsetzung der
Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen zuständig.
Der
Kreisausschuss hat in der Sitzung vom 09.02.2015 empfohlen, die Satzung wie
vorgeschlagen zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur
Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger
Kreisbürger und besonderer Ehrenämter des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
(Entschädigungssatzung) vom 20.05.2014 wird wie folgt ergänzt:
1.
§ 3
erhält folgenden Abs. 2:
(2) Für Mitglieder des Sozialausschusses gelten die Bestimmungen des § 2
entsprechend.
2.
§ 1
erhält folgenden Satz 2:
Die Auszahlung erfolgt als Jahresbetrag zum 01. Dezember jeden Jahres.
Beschluss:
Die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger
Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter des Landkreises
Pfaffenhofen a.d.Ilm (Entschädigungssatzung) vom 20.05.2014 wird wie folgt
ergänzt:
1.
§ 3
erhält folgenden Abs. 2:
(2) Für Mitglieder des Sozialausschusses gelten die Bestimmungen des § 2
entsprechend.
2.
§ 1
erhält folgenden Satz 2:
Die Auszahlung erfolgt als Jahresbetrag zum 01. Dezember jeden Jahres.
Anwesend: 59
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 59
Nein-Stimmen: 0