Sachverhalt/Begründung

 

1.    Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat die Ausgestaltung und die Abwicklung des Sozialausschusses beim Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm geprüft. Mit Bericht vom 11.12.2014 wurde festgestellt, dass die Tätigkeit der beratenden Mitglieder des Sozialausschusses nicht von der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm erfasst ist.

„Wie das Sachgebiet Soziales, Senioren mitteilt, wird regelmäßig ein Bedarf gesehen, dass die sozial erfahrenen Institutionen bei den einmal jährlich stattfindenden Sitzungen des Sozialausschusses beratend tätig sind, um alle Gesichtspunkte der sozial erfahrenen Funktionsträger einfließen zu lassen.“

 

Es wird daher vorgeschlagen, die o.g. Satzung entsprechend zu ändern und § 3 durch folgenden Abs. 2 zu ergänzen:

 

„(2) Für Mitglieder des Sozialausschusses gelten die Bestimmungen des § 2 entsprechend.“

 

2.    Aus der Klausurtagung vom 07.11.2014 wurde mit dem Einverständnis der Fraktionsvorsitzenden an die Verwaltung die Anregung weitergegeben, die monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € an die Kreisräte künftig jeweils halbjährlich oder einmal jährlich im Dezember auszubezahlen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, § 1 der o.g. Satzung durch folgenden Satz 2 zu ergänzen:

 

„Die Auszahlung erfolgt als Jahresbetrag zum 01. Dezember jeden Jahres.“

 

Der Kreistag ist nach Art. 30 Abs. 1 Nr. 7 LKrO für die Festsetzung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen zuständig.

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung vom 09.02.2015 empfohlen, die Satzung wie vorgeschlagen zu ändern.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Entschädigungssatzung) vom 20.05.2014 wird wie folgt ergänzt:

 

1.    § 3 erhält folgenden Abs. 2:

(2) Für Mitglieder des Sozialausschusses gelten die Bestimmungen des § 2 entsprechend.

2.    § 1 erhält folgenden Satz 2:

Die Auszahlung erfolgt als Jahresbetrag zum 01. Dezember jeden Jahres.

 

 

 


Beschluss:

 

Die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Entschädigungssatzung) vom 20.05.2014 wird wie folgt ergänzt:

 

1.    § 3 erhält folgenden Abs. 2:

(2) Für Mitglieder des Sozialausschusses gelten die Bestimmungen des § 2 entsprechend.

2.    § 1 erhält folgenden Satz 2:

Die Auszahlung erfolgt als Jahresbetrag zum 01. Dezember jeden Jahres.

 

 

 


Anwesend:                                   59

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                59

Nein-Stimmen:                              0