Sachverhalt/Begründung

 

Herr Landrat Martin Wolf übernimmt den Vorsitz wieder.

 

Zur Unterstützung und Förderung der Flüchtlingshilfe im Landkreis Pfaffenhofen errichten das Caritaszentrum Pfaffenhofen und der Landkreis Pfaffenhofen mit Wirkung vom 01.01.2015 einen neuen „Flüchtlingsfond“.

 

Die bisherigen Erfahrungen haben immer wieder gezeigt, dass Asylsuchende und Flüchtlinge Bedürfnisse haben, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht vollständig abgedeckt werden können. Deshalb hat der Landkreis Pfaffenhofen auch beispielsweise im Rahmen von freiwilligen Leistungen einen „Grundkurs Deutsch für die Asylbewerber und Flüchtlinge“ bereits ab dem Jahre 2012 übernommen.

 

Ziele und Zweck des Flüchtlingsfonds sind

-      Unterstützung der Ehrenamtsarbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge

-      Flüchtlingsnothilfe (Einzelfallnothilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge)

-      Spendenwerbung für die Unterstützung des Flüchtlingsfonds

 

Mitglieder in der Bewilligungskommission sind der Landkreis Pfaffenhofen, das Caritaszentrum Pfaffenhofen und die Gruppe der Asylehrenamtlichen  mit jeweils einer Stimme. Es finden monatliche Sitzungen statt, entsprechende Anträge können gestellt werden, für die Bewilligung des Antrages ist eine 2/3-Mehrheit der Stimmen erforderlich.

Die Bewilligung erfolgt unbürokratisch durch die Bewilligungskommission auf dem Antragsformular, die bewilligten Mittel werden im Regelfall nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen überwiesen.

Die Mittel des Flüchtlingsfonds sind nachrangig, es müssen erst alle gesetzlichen Regelleistungen geprüft und ausgeschlossen sein.

Bei Projekten ist im Vorfeld bereits der Antrag zu stellen, für die Notfallhilfen kann dies auch im Nachhinein geschehen.

Die Bewilligungsrichtlinien und der Unterstützungsantrag sind als weitere Information beigefügt und werden sowohl auf der Homepage des Landkreises wie auch der Caritas eingestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.

 

 


Der Kreisausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.