Sitzung: 09.02.2015 Kreisausschuss
Vorlage: 2015/2158
Sachverhalt/Begründung
1.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat die Ausgestaltung und die
Abwicklung des Sozialausschusses beim Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
geprüft. Mit Bericht vom 11.12.2014 wurde festgestellt, dass die Tätigkeit der
beratenden Mitglieder des Sozialausschusses nicht von der Satzung zur Regelung
der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer
Ehrenämter des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm erfasst ist.
Wie das Sachgebiet Soziales/Senioren
mitteilt, ist die Mitwirkung der beratenden Mitglieder als Sachverständige bei
den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Sozialausschusses erforderlich,
alle Gesichtspunkte der sozial erfahrenen Funktionsträger in die Beschlüsse des
Gremiums einfließen zu lassen.
Es wird daher vorgeschlagen, die o.g.
Satzung entsprechend zu ändern und § 3 durch folgenden Abs. 2 zu ergänzen:
„(2) Für Mitglieder des
Sozialausschusses gelten die Bestimmungen des § 2 entsprechend.“
2.
Aus der
Klausurtagung vom 07.11.2014 wurde mit dem Einverständnis der
Fraktionsvorsitzenden an die Verwaltung die Anregung weitergegeben, die
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € an die Kreisräte künftig
jeweils halbjährlich oder einmal jährlich im Dezember auszubezahlen.
Die Verwaltung schlägt vor,
§ 1 der o.g. Satzung durch folgenden Satz 2 zu ergänzen:
„Die Auszahlung erfolgt als
Jahresbetrag zum 01. Dezember jeden Jahres.“
Der
Kreistag ist nach Art. 30 Abs. 1 Nr. 7 LKrO für die Festsetzung der
Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag, die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich
tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter des
Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Entschädigungssatzung) vom 20.05.2014 wie
folgt zu ergänzen:
1.
§ 3
erhält folgenden Abs. 2:
(2) Für Mitglieder des Sozialausschusses gelten die Bestimmungen des § 2
entsprechend.
2.
§ 1
erhält folgenden Satz 2:
Die Auszahlung erfolgt als Jahresbetrag zum 01. Dezember jeden Jahres.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Satzung zur Regelung der
Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und
besonderer Ehrenämter des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
(Entschädigungssatzung) vom 20.05.2014 wie folgt zu ergänzen:
1.
§ 3
erhält folgenden Abs. 2:
(2) Für Mitglieder des Sozialausschusses gelten die Bestimmungen des § 2
entsprechend.
2.
§ 1
erhält folgenden Satz 2:
Die Auszahlung erfolgt als Jahresbetrag zum 01. Dezember jeden Jahres.