Sachverhalt/Begründung

 

Das Katholische Pfarramt Hohenwart beantragt mit Schreiben vom 14.01.2015 einen Kreiszuschuss für die Renovierung der Pfarrkirche St. Vitus in Göbelsbach.

 

Bei der katholischen Pfarrkirche St. Vitus handelt es sich um eine verputzte Saalkirche mit Steilsatteldach, eingezogenem Rechteckchor und einem nördlichen Chorflankenturm mit getrepptem Giebel. Zudem ist die Pfarrkirche ein Langhaus mit Stichkappentonne (Tonnengewölbe) und Chor mit Kreuzgewölbe.

Der Turm und Chor der Pfarrkirche St. Vitus stammen aus dem Jahr 1430. Das Langhaus entstand 1713 und wurde im Jahr 1922 verlängert.

 

Die Gesamtkosten für die Renovierung betragen rd. 200.000 €.

Es handelt sich hierbei um einen denkmalpflegerischen Mehraufwand.

 

Es wird daher vorgeschlagen dem katholischen Pfarramt Hohenwart für die Renovierung der Pfarrkirche St. Vitus einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.000 € zu geben.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem katholischen Pfarramt Hohenwart wird für die Renovierung der Pfarrkirche St. Vitus in Göbelsbach mit Gesamtkosten von rd. 200.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt.

 

 


Beschluss:

 

Dem katholischen Pfarramt Hohenwart wird für die Renovierung der Pfarrkirche St. Vitus in Göbelsbach mit Gesamtkosten von rd. 200.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0