Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird für das Haushaltsjahr 2015 erneut ein Finanzpaket für die Ilmtalklinik GmbH in Höhe von 5.250.000 € eingeplant. Die Grundlagen für dieses Paket wurde bereits im Haushaltsjahr 2013 vom Kreistag beschlossen, das den Zeitraum 2013 – 2016 umfasst. Im Jahr 2015 sind folgende Beträge in den Haushalt einzustellen:

 

Verlustausgleich                     3.000.000 €

Kapitaleinlagen                       1.000.000 €

Anlagevermögen                      250.000 €

Sanierungsinvestitionen         1.000.000 €

Summe                                  5.250.000 €

 

Insofern soll die Verwaltung ermächtigt werden, je nach Bedarf im Haushaltsjahr 2015 die entsprechenden Beträge auszuzahlen. Damit kann verhindert werden, dass eine Eilentscheidung des Landrats bei einem möglichen Zahlungsfluss herbeigeführt werden müsste.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst die Ermächtigung auf den möglichen Verlustausgleich in Höhe von 3 Mio. € zu beschränken. Für die weiteren Leistungen in Bezug auf die Kapitaleinlagen, das Anlagevermögen und die Sanierungsinvestitionen sind zusätzliche Auszahlungsbeschlüsse erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen des Haushaltsplanes 2015 vorgesehenen Finanzleistungen im Rahmen des Verlustausgleichs in Höhe von 3 Mio. € jederzeit nach Abruf bei Bedarf an die Ilmtalklinik zu erbringen. Für die weiteren Finanzleistungen in Form der Kapitaleinlagen, des Anlagevermögens und der Sanierungsinvestitionen sind weitere Beschlüsse erforderlich.

 

 


Herr Machold verlässt die Sitzung vorübergehend um 16:25 Uhr.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird im Vorgriff auf den Haushalt 2015 ermächtigt, die im Haushaltsplan 2015 vorgesehenen Finanzleistungen im Rahmen des Verlustausgleichs in Höhe von 3 Mio. € jederzeit nach Abruf bei Bedarf an die Ilmtalklinik zu erbringen. Für die weiteren Finanzleistungen in Form der Kapitaleinlagen, des Anlagevermögens und der Sanierungsinvestitionen sind weitere Beschlüsse erforderlich.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0