Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde für das Haushaltsjahr 2014 ein Finanzpaket für die Ilmtalklinik GmbH in Höhe von 5.650.000 € vorgesehen. Die entsprechenden Beträge sind im Haushaltsplan 2014 veranschlagt. Davon wurden bisher ausbezahlt:

 

Verlustausgleich                     3.400.000,00 €

Kapitaleinlagen                       1.000.000,00 €

Anlagevermögen                      250.000,00 €

Sanierungsinvestitionen            392.588,39 €

Summe                                  5.042.588,39 €

 

Demzufolge können im Haushaltsjahr 2014 noch 607.411,61 € abgewickelt werden, die sich auf den investiven Bereich beziehen.

 

Mit E-Mail vom 02.12.2014 wurde von der Ilmtalklinik GmbH darauf hingewiesen, dass noch im laufenden Haushaltsjahr 2014 entsprechende Rechnungen für Sanierungsmaßnahmen an der Ilmtalklinik GmbH eingehen werden und voraussichtlich ein Betrag in Höhe von rund 500.000 € abgerufen wird. Insofern soll die Verwaltung ermächtigt werden, je nach Bedarf noch im Haushaltsjahr 2014 einen Betrag in Höhe von 500.000 € für Sanierungsinvestitionen auszahlen zu können. Damit kann verhindert werden, dass eine Eilentscheidung des Landrats bei einem möglichen Zahlungsfluss zum Jahresende herbeigeführt werden müsste.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen des Haushaltsplanes 2014 festgelegten Finanzleistungen jederzeit nach Abruf bei Bedarf an die Ilmtalklinik GmbH zu erbringen. Hierbei handelt es sich um eine im Haushaltsplan 2014 veranschlagte Restzahlung in Höhe von 500.000 € für Sanierungsinvestitionen.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen des Haushaltsplanes 2014 festgelegten Finanzleistungen jederzeit nach Abruf bei Bedarf an die Ilmtalklinik GmbH zu erbringen. Hierbei handelt es sich um eine im Haushaltsplan 2014 veranschlagte Restzahlung in Höhe von 500.000 € für Sanierungsinvestitionen.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0