Sachverhalt/Begründung

 

Die kommunale „Arbeitsgemeinschaft Hopfenland Hallertau“ (kurz: ARGE Hopfenland Hallertau) wurde von den Landkreisen Freising, Kelheim, Landshut und Pfaffenhofen a.d. Ilm zum 01.01.2006 gebildet. Aufgabe und Zweck der ARGE ist es seitdem, den Tourismus des Hopfenlandes Hallertau – bestehend aus den vier Landkreisen – durch gemeinsames Auftreten, Marketing und abgestimmte Aktionen zu fördern.

 

Der Finanzbedarf der ARGE von aktuell jährlich 65.000 € wurde – ausgehend von der anteiligen Fläche an der Hallertau –nach folgendem Schlüssel gedeckt:

 

  • Landkreis Freising:                            20 %
  • Landkreis Kelheim:                            35 %
  • Landkreis Landshut:                          10 %
  • Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm:       35 %

 

Den Tourismusbeteiligten in der Hallertau ist in den letzten Jahren bewusst geworden, dass die Destination Hallertau mit der

 

a)    ARGE Hopfenland Hallertau,

b)    dem Tourismusverband Hallertau e. V. und

c)    dem Tourismusverein Hopfenland Hallertau e.V.

 

mehrere Organisationen unterhält, die sich in ihrer Darstellung und ihren inhaltlichen Aktivitäten nur unscharf voneinander unterscheiden. Dies irritiert sowohl die Bevölkerung und die Gäste als auch die touristischen Leistungsträger, da die Organisationen sehr oft verwechselt werden. Zudem überschneiden sich die Tätigkeiten in vielen Bereichen, wodurch Synergieeffekte verschenkt werden.

 

Dies wurde von den Verantwortlichen der drei Organisationen erkannt und zwei Workshops unter Leitung eines externen Beraters für strategische Markenentwicklung abgehalten, mit dem Ziel, die Parallelstrukturen in Synergien umzuwandeln und den Tourismus so zu organisieren, dass eine einheitliche Identifikation sowie nachhaltiger Nutzen für die ganze Region entstehen.

 

Als Ergebnis der beiden Workshops wurde die Auflösung der o.g. bestehenden Organisationen und die anschließende Neugründung eines gemeinsamen Vereins – neu: „Hopfenland Hallertau Tourismus e.V." – vereinbart.

 

Der Aufbau dieser Neuorganisation soll im Rahmen eines landkreisübergreifenden LEADER-Kooperationsprojektes während der neuen LEADER-Förderperiode (2015 – 2020) umgesetzt werden.

Der vorläufige Projekttitel lautet:

Professionalisierung der touristischen Infrastruktur im Hopfenland Hallertau – Vernetzung der zersplitterten Tourismusstruktur durch Aufbau einer professionellen Organisationsstruktur für die Region sowie Konzeption, Koordination und Realisierung von touristischen Projekten.

 

Für die Genehmigung eines LEADER-Antrages ist der Nachweis der Eigenmittel über die gesamte Laufzeit des LEADER-Projektes unabdingbar.

 

Im Zuge dessen soll sichergestellt werden, dass der Finanzierungsanteil des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel und in der bisherigen Beitragshöhe (wie in den Jahren 2013 und 2014) auch für die Laufzeit der LEADER-Förderperiode (2015 – 2020) geleistet wird – als Beitrag zu den Eigenmitteln des Vereins.

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat seit dem Jahr 2006 jährlich 22.750 € an die ARGE Hopfenland Hallertau entrichtet. Im Jahr 2014 wurde der Finanzierungsanteil an das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) und von dort an die ARGE Hopfenland Hallertau weitergeleitet. Mit der Neugründung des Vereins wird der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Mitglied und wird auch den Mitgliedsbeitrag (analog zum Finanzierungsanteil) tragen. Das KUS unterstützt den neuen Verein weiterhin auf der Arbeitsebene. Durch die Bündelung aller Aktivitäten sollen Synergieeffekte entstehen, die letzten Endes dazu führen, dass bei gleich hohem Mitteleinsatz ein höherer Nutzen für die einzelnen Vereinsmitglieder erreicht wird.

 

Vor kurzem fanden auf Arbeitsebene Vorarbeiten für den „Zusammenschluss“ der o.g. Organisationen statt.

Am 29.09.2014 beschloss der Tourismusverband Hallertau e. V. seine Auflösung, sobald die neue touristische Nachfolgeorganisation gegründet ist. Am 14.10.2014 stimmte ebenso der Tourismusverein Hopfenland Hallertau e.V. einer Auflösung des Vereins zu, sobald die neue Organisation gegründet ist und seine Arbeit aufnimmt. Ebenso haben bereits die drei anderen Hallertauer Landkreise Kelheim, Freising und Landshut die Auflösung und Neugründung beschlossen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

1.

Die kommunale „Arbeitsgemeinschaft Hopfenland Hallertau“ wird – vorbehaltlich des Einvernehmens der anderen ARGE-Mitglieder – zu dem Zeitpunkt aufgelöst, zu dem der neue Verein „Hopfenland Hallertau Tourismus e.V.“ gegründet wird.

 

2.

Einer Neugründung des Vereins „Hopfenland Hallertau Tourismus e. V.“ sowie dem Beitritt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zu diesem zu gründenden Verein wird zugestimmt.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 22.750 € jährlich.

 

3.

Vorbehaltlich der Genehmigung des geplanten LEADER-Förderantrages unterstützt der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm den Aufbau und die Professionalisierung der touristischen Infrastruktur in der Hallertau.

Der Landkreis sichert die finanziellen Mittel im bisherigen Umfang von aktuell jährlich 22.750 € zu und trägt diesen Mitgliedsbeitrag auch im Rahmen der Haushaltsfinanzplanung für die Dauer des LEADER-Kooperationsprojektes (Förderzeitraum 2015 – 2020). Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) beteiligt sich wie bisher intensiv auf der Arbeitsebene der ARGE Hopfenland Hallertau.

 

Die Zusicherung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Förderzuschüsse gewährt werden.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

1.

Die kommunale „Arbeitsgemeinschaft Hopfenland Hallertau“ wird – vorbehaltlich des Einvernehmens der anderen ARGE-Mitglieder – zu dem Zeitpunkt aufgelöst, zu dem der neue Verein „Hopfenland Hallertau Tourismus e.V.“ gegründet wird.

 

2.

Einer Neugründung des Vereins „Hopfenland Hallertau Tourismus e. V.“ sowie dem Beitritt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zu diesem zu gründenden Verein wird zugestimmt.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 22.750 € jährlich.

 

3.

Vorbehaltlich der Genehmigung des geplanten LEADER-Förderantrages unterstützt der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm den Aufbau und die Professionalisierung der touristischen Infrastruktur in der Hallertau.

Der Landkreis sichert die finanziellen Mittel im bisherigen Umfang von aktuell jährlich 22.750 € zu und trägt diesen Mitgliedsbeitrag auch im Rahmen der Haushaltsfinanzplanung für die Dauer des LEADER-Kooperationsprojektes (Förderzeitraum 2015 – 2020). Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) beteiligt sich wie bisher intensiv auf der Arbeitsebene der ARGE Hopfenland Hallertau.

 

Die Zusicherung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Förderzuschüsse gewährt werden.

 

 

 

 


Anwesend:                                   51

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                51

Nein-Stimmen:                              0