Sachverhalt/Begründung

 

Die Stadt Geisenfeld beantragt mit Schreiben vom 21.10.2014 einen Zuschuss für die Sanierung des Denkmals „Altes Rathaus“ in Geisenfeld. Die Gesamtkosten für die Sanierung betragen ca. 2,5 Mio. €.

 

Beim „Alten Rathaus“ handelt es um einen freistehenden, dreigeschossigen und traufseitigen Satteldachbau. Das Gebäude ist ein im Übergangszeitraum von Renaissance zu Frühbarock errichteter Profanbau. Dem Schrannenplatz zugewandt schmückt die Giebelfassade ein rechteckiger Erker.

 

Erbaut wurde das ehemalige Rathaus im Jahre 1626. Das Erscheinungsbild, vor allem die Renaissancefassade der Giebelfront mit merklichen Barockeinflüssen und die Tragwerkskonstruktion des Dachstuhls bestätigen dies.

 

Das „Alte Rathaus“ wurde bis ca. 1984 als Verwaltung genutzt, danach für das Heimatmuseum der Stadt Geisenfeld. Zukünftig soll das Gebäude wieder für die Verwaltung dienen und ein Teil vermietet werden.

 

Laut Auskunft des Landesamtes für Denkmalpflege handelt es sich um ein Objekt mit hoher städtebaulicher Bedeutung.

 

Es wird daher vorgeschlagen, der Stadt Geisenfeld einen Zuschuss für die Sanierung des „Alten Rathauses“ in Höhe von 10.000 € zu gewähren.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadt Geisenfeld wird für die Sanierung des „Alten Rathauses“ ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € gewährt.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadt Geisenfeld wird für die Sanierung des „Alten Rathauses“ ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € gewährt.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0