Sitzung: 24.11.2014 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 2014/2092
Sachverhalt/Begründung
Seit 2006 ist die Jugendtagesstätte unter Trägerschaft des Kinder- und Jugendhilfezentrums St. Josef Schrobenhausen in der Ingolstädter Str. 87 in Pfaffenhofen in Betrieb. Dort werden Jugendliche vom 12. bis zum 15. Lebensjahr betreut. Die Jugendlichen besuchen die Förderschule, Mittelschule oder Realschule. Nach der Schule beginnt das Hilfeangebot in der Tagesstätte mit dem Schwerpunkt Unterstützung in den schulischen Bereichen, Erlernen von Sozialverhalten und Integration ins Berufsleben. Insbesondere in dieser Altersgruppe geht es sehr häufig darum, einen Schulabschluss zu erlangen und eine Lehrstelle aufzunehmen. Die Einrichtung erhielt mit Betriebserlaubnis vom 22.11.2007 ein Platzkontingent für zehn Jugendliche, die in der Einrichtung betreut werden. Bereits in den letzten Jahren hat sich immer wieder abgezeichnet, dass die zehn Plätze nicht voll belegt werden konnten, da sich Jugendliche weigerten die Nachmittage in einem strukturierten und pädagogisch betreuten Rahmen zu verbringen. Das Hilfsangebot ist jedoch für die Jugendhilfelandschaft im Landkreis Pfaffenhofen wichtig und notwendig. Eine Schließung der Einrichtung würde sich sehr negativ auf die Betreuung von Jugendlichen dieser Altersgruppe auswirken, da dann häufig nur noch eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung (mit Tagessätze zwischen 100€ und 300€ )möglich ist.
Die Jugendtagesstätte hat 215 Öffnungstage im Jahr. Der Tagessatz beträgt 60,67 €, sodass ein Platz für ein Jahr ca. 13.000 € zuzüglich Fahrtkosten kostet.
Um zu vermeiden, dass die Jugendtagesstätte aufgrund der Defizite schließen muss, schlägt die Verwaltung vor, dass ein Platz, sollte er nicht belegt sein, über den Landkreis Pfaffenhofen als Defizitausgleich gezahlt wird.
Frau Dürr weist darauf hin, dass die Belegung durch die Jugendlichen weniger wird. Zum einen weigern sich die Jugendlichen die Betreuung am Nachmittag anzunehmen, zum anderen nimmt die Ganztagsbetreuung in den Schulen weiter zu. Auch die Eltern wollen zum Teil den Kontakt mit dem Jugendamt vermeiden.
Der Erhalt der Jugendtagesstätte ist jedoch allein deshalb sehr wichtig, um eine Heimunterbringung einiger weniger Jugendlicher zu vermeiden. Angesichts dessen, dass ein Platz in der Jugendtagesstätte im Jahr 13.000 € und ein Heimplatz zwischen 3.000 € und 10.000 € im Monat kostet, ist die Übernahme des Defizits für einen Platz die wesentlich günstigere Variante.
Auf Nachfrage von Herrn Baldeweg erklärt Frau Dürr, dass bei acht belegten Plätzen in der Jugendtagesstätte die Kosten für den 10. Platz durch das Landratsamt übernommen werden und das Defizit für den 9. Platz das Risiko des Trägers bleibt.
Herr Westner merkt an, dass die Unterbringung in der Jugendtagesstätte eine gute Sache darstellt, die allen weiterhilft und bisher große Zufriedenheit mit der Arbeit des Trägers besteht.
Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anregungen.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus. Die Jugendtagesstätte erhält bei Unterbelegung einen Platz im Rahmen der Defizitvereinbarung finanziert.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus. Die Jugendtagesstätte erhält bei Unterbelegung einen Platz im Rahmen der Defizitvereinbarung finanziert.
Anwesend: 8
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0