Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung des Wirtschaftsprüfers (C.P.A. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Hof) wurde am 27.06.2014 der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Prüfer stellte fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwänden geführt habe.

 

Anhaltspunkte für haftungsbegründende Pflichtverletzungen der Geschäftsführung während ihrer Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 sind nicht ersichtlich. Damit sind die Voraussetzungen für eine Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung gegeben.

 

In der Gesellschafterversammlung am 25.07.2014 wurde der Landkreis Pfaffenhofen von Herrn Landrat Martin Wolf vertreten. Die Gesellschafterversammlung stimmte einstimmig für eine Entlastung der Geschäftsführung.

 

Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung stellen keine laufenden Angelegenheiten im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO dar. Folglich muss das Votum der Kreisgremien eingeholt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen:

Der Landrat als Vertreter des Gesellschafters Landkreis Pfaffenhofen wird nachträglich zur Abstimmung über die Entlastung der Geschäftsführer der Klinikverbund Mittelbayern GmbH für das Jahr 2013 ermächtigt.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen:

Der Landrat als Vertreter des Gesellschafters Landkreis Pfaffenhofen wird nachträglich zur Abstimmung über die Entlastung der Geschäftsführer der Klinikverbund Mittelbayern GmbH für das Jahr 2013 ermächtigt.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0