Sachverhalt/Begründung

In den Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses vom 18.12.2013 sowie am 19.02.2014, 16.04.2014 und am 04.06.2014 wurde ausführlich über den Sachstand informiert und beschlossen, mit dem Antragsteller entsprechende Kaufpreisverhandlungen auf der Grundlage eines Wertermittlungsgutachtens zu führen um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Das Wertgutachten mit der ermittelten Summe in Höhe von 370.000 € wurde am 15.05.2014 dem Rechtsanwalt des Antragstellers zugeleitet. Am 25.06.2014 ging eine Antwort der Rechtsanwaltskanzlei Labbé und Partner ein mit dem Hinweis, dass der begutachtete Verkehrswert so deutlich unter den Kaufpreisvorstellungen liege, dass auch keine Einigung auf der Grundlage dieses Verkehrswertgutachtens in Betracht kommen dürfte. Eine Kaufpreisforderung wurde nicht gestellt. Daraufhin wurde mit Schreiben vom 07.07.2014 der Antragsteller gebeten, seine Kaufpreisvorstellungen dem Landkreis Pfaffenhofen mitzuteilen. Eine schriftliche Antwort erfolgte nicht.

 

Am 25.06.2014 wurde die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Pfaffenhofen informiert, dass das Bayerische Verwaltungsgericht München am 23.07.2014 eine Augenscheinnahme mit anschließender mündlicher Verhandlung vor Ort terminieren wird. Zur Einordnung dieses Termins in die bislang angefallene Zeitschiene:

 

v  12.07.2013: Rechtskräftiger Baugenehmigungsbescheid für die Bauabschnitte I und II für den Ersatzneubau Bauteil C mit Anbau Bauteil B sowie Aufstockung des Bauteiles B

v  08.11.2013: Baugenehmigungsbescheid bezüglich einer Tekturplanung mit Satteldach und Giebel im Anbau Bauteil B.

v  05.12.2013: Klageeinreichung des Klägers beim Verwaltungsgericht München

v  15.01.2014: Eilantrag des Antragstellers beim Verwaltungsgericht München

v  30.01.2014: Beschluss des Verwaltungsgerichts München gegen den Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes Pfaffenhofen vom 08.11.2013 mit Baueinstellung

v  23.07.2014: Augenscheinnahme und mündliche Verhandlung durch das Verwaltungsgericht München

 

Auf Grund der Begehung vor Ort gelangte das Verwaltungsgericht München zu der Auffassung, das die Klage gegen den Baugenehmigungsbescheid vom 08.11.2013 Erfolg haben und die Eilentscheidung gehalten wird. Zur Vermeidung weiterer Prozesse sei es jedoch sämtlichen Beteiligten dringend zu empfehlen eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Des Weiteren wurde von der Vorsitzenden Richterin festgestellt, dass die mit Beschluss vom 30.01.2014 erwirkte Baueinstellung nicht nur das Dachgeschoss sondern auch die darunterliegenden Geschosse im Anbau Bauteil B betreffe. Diese Rechtsauffassung wurde bislang von der Unteren Bauaufsichtsbehörde sowie vom beauftragten Rechtsanwalt des Landkreises, insbesondere unter Verweis auf Ziff. II. 2., Seite 8 des Urteils, nicht geteilt. Der Bauherr hat sich bislang strikt an die Vorgabe gehalten, ausschließlich im Dachgeschoss keine Bauarbeiten vorzunehmen, jedoch in den darunterliegenden Geschossen den Ausbau weiter durchführen zu können. Letztendlich wurde vom Gericht gefordert, die Bauarbeiten ab sofort auch in den darunterliegenden Geschossen einzustellen. Dies wurde sofort umgesetzt.

 

Die mit dem Gericht und dem Antragsteller abgestimmte Kompromisslösung sieht nunmehr vor, statt des Giebels ein Walmdach mit einer Dachneigung von unter 45 ° zu errichten. Die Planung sowie die sich ergebenen Kosten für den Rückbau des Giebels und der Errichtung eines Walmdaches werden in der Bau- und Vergabeausschusssitzung erläutert.

 

Von Seiten des Klägers wurde in der mündlichen Verhandlung noch vorgebracht, die aufgelaufenen Rechtsanwaltskosten solle der Freistaat Bayern bzw. der Landkreis Pfaffenhofen übernehmen. Welche Gebietskörperschaft diese noch von der Gegenseite zu beziffernden Kosten trägt, ist noch zu klären.

Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:

 

1.    Eine konkrete Verkaufsbereitschaft des Herrn Bergmeister bezüglich seines Anwesens am Hofberg 13 besteht offensichtlich nicht, zumal Herr Bergmeister in der Ortsbegehung erstmals eine Kaufpreisvorstellung von 500.000 bis 600.000 € erwähnte.

2.    Den Rechtsstreit in die nächste Instanz vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu tragen, dürfte sowohl aus zeitlichen wie auch sachlichen Erwägungen nicht zielführend sein.

3.    Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Kompromisslösung anzustreben und die Erstellung der erforderlichen Planunterlagen sowie Genehmigungen umgehend zu veranlassen.

 

 


Beschluss:

1.    Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Tekturplanung für den Anbau Bauteil B zu erstellen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

2.    Sobald neue Erkenntnisse in dieser Angelegenheit vorliegen, wird der Bau- und Vergabeausschuss umgehend informiert um das weitere Vorgehen abzustimmen.

3.    Der Landkreis Pfaffenhofen beantragt beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband eine besondere Prüfung der bisherigen Bauausgaben.

 


Anwesend:                                   14

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                14

Nein-Stimmen:                              0