Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 14.04.2014 beantragt Frau Maria Magdalena Cetinbas für den 2. Teil der Instandsetzung des Weberhäusls am Draht 8 in Pfaffenhofen mit geschätzten Gesamtkosten von rd. 150.000 Euro die Gewährung eines Kreiszuschusses.

 

Für das Weberhäusl wurde im Jahr 1639 zum ersten Mal eine „Behausung“ aktenkundig. Es handelt sich um eines der wenigen Bauernhäuser mit Greddach. Die heutige Form entstand wohl 1705, da es anscheinend ein Opfer des Stadtbrandes von 1704 war. Derzeit ist das Haus unbewohnt, teilweise wird es als Büro genutzt.

 

Um den Charakter des Weberhäusls zu erhalten wurde bereits im Jahr 2010 mit der Instandsetzung des Daches begonnen. Hierfür erhielt Frau Cetinbas einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Nun muss das Gebäude im Innen- und Außenbereich verputzt, die Dachrinnenläufe erneuert und Schreinerarbeiten an Fenstern und Türen gemacht werden.

 

Der Finanzierungsplan sieht für diese Maßnahme seitens des Landkreises Pfaffenhofen einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro vor. In Anbetracht der Sanierungskosten von insgesamt 150.000 Euro erscheint dieser als angemessen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Frau Cetinbas einen Zuschuss für die Instandsetzung des Weberhäusls nach den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen in Höhe von 2.000 Euro zu gewähren.

 

 


Beschlussvorschlag:

Frau Cetinbas wird für die Instandsetzung des Weberhäusls mit Gesamtkosten von rd. 150.000 Euro ein Kreiszuschuss in Höhe von 2.000,-- Euro gewährt.

 

 


Beschluss:

 

Frau Cetinbas wird für die Instandsetzung des Weberhäusls mit Gesamtkosten von rd. 150.000 Euro ein Kreiszuschuss in Höhe von 2.000,-- Euro gewährt.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0