Sitzung: 25.06.2014 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2014/1964
Sachverhalt/Begründung
Gem. § 19 EBV und §7 Abs. 5 Betriebssatzung erstattet
die Werkleitung halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen,
sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich Bericht.
Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen lässt sich
am anschaulichsten durch Vergleich mit den entsprechenden Vorjahreszahlen des
Erfolgsplanes darstellen, wobei die Vergleichszahlen auf denselben Zeitraum
abzugrenzen sind, wie die berichtspflichtigen Zahlen des Laufenden Jahres.
Nicht sämtliche Erträge und Aufwendungen sind
darzulegen, sondern nur die Wesentlichen. Die Berichtspflicht beschränkt sich
dabei auf die Entwicklung der Umsatzerlöse, der Aufwendungen für Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe, der Personalaufwendungen sowie der Zinsen. Die Posten
können nach Menge und Wert beschrieben und mit den entsprechenden Vorjahres-
und Planzahlen verglichen werden. Erhebliche Abweichungen sind zu erläutern.
Die Abwicklung des Vermögensplanes beschränkt sich auf
die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Haushaltsplanung
des AWP auswirken. Zu berichten wäre also, wenn Gewinnabführungen,
Konzessionsabgaben etc. oder Zuweisungen des Landkreises zur
Eigenkapitalaufstockung oder zum Verlustausgleich von den Planansätzen
abweichen würden.
Die Daten und Zahlen aus dieser Berichtserfassung für
das 2. Halbjahr 2013 basieren auf dem Abschluss für den Monat Dezember 2013.
Beschlussvorschlag:
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