Sachverhalt/Begründung

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche, die aus den verschiedensten Gründen aus ihren Heimatländern geflüchtet sind und ohne Begleitung durch die Eltern nach Deutschland einreisen. Sie kommen zum Teil über den Flughafen München oder über die „Grüne Grenze“ und werden irgendwann von der Polizei aufgegriffen. Sie werden registriert und je nach Alter in entsprechende Aufnahme- bzw. Jugendhilfeeinrichtungen gebracht. Die 16 und 17 Jahre alten Flüchtlinge wurden bisher als erstes in die zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber untergebracht. Jüngere Kinder und Jugendliche wurden sofort in Jugendhilfeeinrichtungen vermittelt. Ab Januar 2014 soll dies auch für 16- und 17-jährige Jugendliche gelten. Dazu hätte es in Bayern bis Ende März 2014 vier zentrale Clearing-Einrichtungen der Jugendhilfe geben sollen.  Der Aufbau dieser Clearing-Stellen verzögert sich, da die Träger kaum Personal finden und sich die Umsetzung als schwieriger gestaltet. Nach einer Clearing-Phase von etwa zwei bis drei Monaten sollen die jugendlichen Flüchtlinge in geeignete Jugendhilfemaßnahmen vermittelt und in Pflegefamilien untergebracht werden. Im Landkreis Pfaffenhofen ist geplant, Pflegefamilien zu finden, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihrer Familie aufnehmen. Der Vorteil ist, dass sich individueller um die jungen Menschen gekümmert werden kann und sie sich durch Familienanschluss leichter zurechtfinden. Familien, die sich im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung melden, werden vom Pflegekinderdienst auf ihre grundsätzliche Eignung für diese Aufgabe überprüft und vorbereitet. Ist eine Zusammenarbeit auf allen Seiten denkbar, kann die Vermittlung eines unbegleiteten Jugendlichen erfolgen. Die Pflegeeltern erhalten ein Pflegegeld, das den Unterhalt des Jugendlichen und ein Betrag für die Kosten der Erziehung umfasst. Die rechtliche Vertretung der Jugendlichen wird von einem Vormund wahrgenommen. Wichtig ist, dass die Pflegeeltern Freude am Zusammenleben und Umgang mit Jugendlichen und eine unvoreingenommene Offenheit anderer Kulturen gegenüber haben.

 

In der Presse wurde ein Aufruf zur Findung von geeigneten Pflegefamilien gemacht. Von den anfangs sechs interessierten Familien konnte mittlerweile eine Familie als geeignet überprüft werden. An die Clearing-Stelle in München wurde weitergegeben, dass diese zur Vermittlung bereit steht. Zwei weitere Familien befinden sich noch in der Überprüfung.

 

Frau Dürr ergänzt, dass ein erneuter Aufruf in der Presse erfolgen wird und parallel hierzu auch andere Maßnahmen überlegt werden. Evtl. kann eine Möglichkeit für 16 – 18jährige Jugendliche über einen Ingolstädter Träger, der teilbetreutes Wohnen für Jugendliche anbietet, geschaffen werden. Von Seiten der Regierung von Oberbayern werden voraussichtlich künftig jährlich ca. 15 – 20 Jugendliche dem Landkreis Pfaffenhofen zugewiesen.

 

Herr Landrat Wolf weist darauf hin, dass für das Jahr 2014 voraussichtlich noch 10 – 20 Jugendliche aufzunehmen sind und im Landkreis Pfaffenhofen keine Heime vorhanden sind.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schwärzer ergänzt Frau Dürr, dass die betreffenden Jugendlichen voraussichtlich berufsschulpflichtig sind.

 

Herr Gürtner erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Unterbringung in Flüchtlingsfamilien mit gleicher Nationalität.

 

Herr Dr. Schmid merkt hierzu an, dass dies nur eine Option darstellen könnte, wenn diese Familien bereits seit längerer Zeit eingereist, überprüft und sehr gut integriert sind.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anmerkungen.