Sitzung: 14.04.2014 Kreistag
Vorlage: 2014/1933
Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres
2013 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und
außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 €
im Einzelfall) konnte gem. § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages
durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu
100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31
i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der
Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
|
Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
|
€ |
€ |
|
|
|
Verwaltungshaushalt |
104.236,82 |
1.094.489,17 |
|
|
|
Vermögenshaushalt |
200.705,57 |
360.492,32 |
|
|
|
insgesamt |
304.942,39 |
1.454.981,49 |
|
|
|
Durch den Kreisausschuss
sind bei zwei Deckungsringen im Verwaltungshaushalt und bei drei Haushaltsstellen
im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2013 bei vier Deckungsringen im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Beschlussvorschlag:
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im
Haushaltsjahr 2013 durch den Kreistag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2013 in Höhe von 1.454.981,49 € nachträglich die
Genehmigung.
Beschluss:
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im
Haushaltsjahr 2013 durch den Kreistag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2013 in Höhe von 1.454.981,49 € nachträglich die
Genehmigung.
Anwesend: 48
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 48
Nein-Stimmen: 0