Sitzung: 07.04.2014 Kreisausschuss
Vorlage: 2014/1927
Sachverhalt/Begründung
Seit Anfang 2012
beschäftigt der Landkreis Pfaffenhofen zwei Sozialpädagoginnen in Teilzeit mit
insgesamt 30 Wochenstunden (entspricht 0,7 Stelle) zur Betreuung/Beratung der
zuletzt 330 Asylsuchenden verteilt auf zwölf Standorte und 28 Wohnungen. Geht
man von einer Prognose von 450 bis 560 Asylbewerbern für den Landkreis bis Ende
des Jahres 2014 aus, so ist eine dringende Anpassung der Personalsituation
erforderlich.
Im Rahmen der
Zuschussrichtlinien geht der Freistaat Bayern von einem Personalschlüssel von 1
zu 150 aus. Eine weitere Aufstockung der bisherigen 0,7 Stelle um weitere zwei
Vollzeitstellen Sozialpädagogik, eine 0,5 Stelle Betreuung
Ehrenamtlicher/Netzwerkarbeit sowie eine 0,5 Stelle Verwaltung ist daher
dringend erforderlich.
Zuschüsse des Freistaates
Bayern zu den Personalkosten mit ca. 56 % werden für dezentrale Unterkünfte nur
gewährt, wenn die Beratungstätigkeit für Asylbewerber durch einen
Wohlfahrtsverband ausgeübt wird. Wenn der Landkreis selber als
Arbeitgeber/Kommune diese Aufgaben wahrnimmt, kann er überhaupt keine Zuschüsse
beanspruchen. Die Kosten für die Verwaltung und für die Betreuung der
Ehrenamtlichen/Netzwerkarbeit in Asylangelegenheiten sind nicht zuschussfähig
und müssen in jedem Fall vom Landkreis getragen werden, d. h. auch wenn diese
Aufgabe von einem Wohlfahrtsverband übernommen wird.
Die Caritas hat sich
als einziger Wohlfahrtsverband im Landkreis bereit erklärt, die
Asylsozialberatung übernehmen zu wollen. Das Caritas Zentrum Pfaffenhofen
erhält von der Kirche zusätzlich einen jährlichen internen
Personalkostenzuschuss von 12.000 Euro pro Beratungsstelle. Die restlichen Personalvollkosten
muss der Landkreis Pfaffenhofen durch eine entsprechende vertragliche
Vereinbarung beginnend ab 01.05.2014 übernehmen, dies ist seitens der Caritas
Vertragsbedingung.
Von folgendem
jährlichem geschätztem Budget bei 3,5 Sozialpädagogen und ¼ Stelle Verwaltung
(¼ Stelle bleibt beim LRA) wird ausgegangen, es erfolgt „Spitzabrechnung“ durch
die Caritas:
Personalaufwand |
229.000,00 Euro |
Sach- und Leistungsaufwand |
19.600,00 Euro |
Aufwand Instandhaltung, Mieten, Pachten |
36.400,00 Euro |
Overheadkosten |
18.525,00 Euro |
betrieblicher
Aufwand gesamt einschließlich Overhead |
303.525,00
Euro |
./.Zuschuss Freistaat Bayern 56% auf Personalkosten |
128.740,00 Euro |
./.kirchliche Betriebskostenzuschüsse |
36.000,00 Euro |
kommunaler
Betriebskostenzuschuss Landkreis |
138.785,00
Euro |
Bei eigener
Erledigung der Aufgabe kann der Zuschuss des Freistaates Bayern mit
128.740 Euro sowie der kirchliche Betriebskostenzuschuss von 36.000 Euro
nicht erreicht werden, so dass dann der jährliche Aufwand geschätzt 303.525
Euro betragen würde.
Bei Vertragsbeginn
01.05.2014 ermäßigt sich der jährliche Aufwand auf rund 8/12 = 92.000 Euro
für das Jahr 2014, in den Jahren 2015 und 2015 fällt der volle
Betriebskostenzuschuss an.
Die Übertragung der
0,5 Stelle zur Betreuung der Ehrenamtlichen/Netzwerkarbeit behält sich der
Landkreis vor, je nachdem, ob die beiden Bestandskräfte (0,7 Stelle) von der
Caritas übernommen werden. Diese Entscheidung obliegt dem Caritas Zentrum
Pfaffenhofen am Ende des Bewerbungsverfahrens. Sollten die beiden
Sozialpädagoginnen nicht übernommen werden, so würde das Landratsamt beide
Kräfte zur Asylberatung und Betreuung der Ehrenamtlichen behalten. Die
Auslagerung der Tätigkeiten an das Caritas Zentrum Pfaffenhofen wäre dann
entsprechend geringer.
Die Caritas hat
inzwischen mitgeteilt, dass sich der angedachte Vertragsbeginn 01.05.2014 nach
derzeitigem Kenntnisstand aus nachfolgenden Gründen auf 01.06.2014 oder noch
weiter verzögern wird. Zunächst müssten die Fördergelder des Freistaates für
die Personalstellen durch den Bayerischen Landtag im Haushalt offiziell
beschlossen werden (vorgesehen für 20.05.2014) und caritasintern seien noch
entsprechende Gremienbeschlüsse erforderlich.
Vor dem Hintergrund
dieser weiteren zeitlichen Verzögerung wird derzeit geprüft, ob beim
Caritas-Zentrum Pfaffenhofen eine Asylberatungsvollstelle eingerichtet werden
kann, die der Landkreis Pfaffenhofen bis Klärung des Personalzuschusses durch
den Freistaat Bayern vorfinanziert. Der Landkreis setzt sich gleichzeitig
gegenüber der Staatsregierung dafür ein, dass der Personalkostenzuschuss des
Freistaats rückwirkend beschlossen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
trifft folgenden Grundsatzbeschluss:
1.
Der
Landkreis Pfaffenhofen erweitert die Betreuung und Beratung für Asylbewerber
und orientiert sich dabei an dem Personalschlüssel von 1 Sozialpädagogen/innen
Vollzeitstelle pro 150 Asylbewerber/innen. Darüber hinaus wird eine 0,5
Sozialpädagogen/innen-Stelle für die Betreuung der
Ehrenamtlichenkreise/Netzwerkarbeit installiert und zur Verwaltung ein
Stellenkontingent von 19,5 Wochenstunden zur Verfügung gestellt.
Die Asylsozialbetreuung soll aufgrund der
möglichen staatlichen Förderung vorrangig und im Schwerpunkt durch das Caritas
Zentrum Pfaffenhofen erfolgen. Die genaue Aufteilung der Stellenkontingente
zwischen dem Caritas Zentrum Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen
richtet sich auch danach, ob die beiden bisher vom Landratsamt Pfaffenhofen in
der Asylsozialberatung beschäftigten Sozialpädagoginnen vom Caritas Zentrum
Pfaffenhofen übernommen werden.
Der Landrat wird zu Vertragsverhandlungen und
zum Abschluss der vertraglichen Vereinbarung mit dem Caritas Zentrum
Pfaffenhofen ermächtigt.
2.
Bis zur
endgültigen Klärung des Personalzuschusses finanziert der Landkreis
Pfaffenhofen als Sofortmaßnahme eine Sozialpädagogen/innen-Vollstelle zur
Asylberatung vor. Der Landkreis Pfaffenhofen setzt sich gegenüber der
Staatsregierung dafür ein, dass die in Aussicht stehenden Personalzuschüsse zur
Asylsozialberatung rückwirkend ausbezahlt werden.
Beschluss:
Der Kreisausschuss
trifft folgenden Grundsatzbeschluss:
1.
Der
Landkreis Pfaffenhofen erweitert die Betreuung und Beratung für Asylbewerber
und orientiert sich dabei an dem Personalschlüssel von 1 Sozialpädagogen/innen
Vollzeitstelle pro 150 Asylbewerber/innen. Darüber hinaus wird eine 0,5
Sozialpädagogen/innen-Stelle für die Betreuung der
Ehrenamtlichenkreise/Netzwerkarbeit installiert und zur Verwaltung ein
Stellenkontingent von 19,5 Wochenstunden zur Verfügung gestellt.
Die Asylsozialbetreuung soll aufgrund der
möglichen staatlichen Förderung vorrangig und im Schwerpunkt durch das Caritas
Zentrum Pfaffenhofen erfolgen. Die genaue Aufteilung der Stellenkontingente
zwischen dem Caritas Zentrum Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen
richtet sich auch danach, ob die beiden bisher vom Landratsamt Pfaffenhofen in
der Asylsozialberatung beschäftigten Sozialpädagoginnen vom Caritas Zentrum
Pfaffenhofen übernommen werden.
Der Landrat wird zu Vertragsverhandlungen und
zum Abschluss der vertraglichen Vereinbarung mit dem Caritas Zentrum
Pfaffenhofen ermächtigt.
2.
Bis zur
endgültigen Klärung des Personalzuschusses finanziert der Landkreis
Pfaffenhofen als Sofortmaßnahme eine Sozialpädagogen/innen-Vollstelle zur
Asylberatung vor. Der Landkreis Pfaffenhofen setzt sich gegenüber der
Staatsregierung dafür ein, dass die in Aussicht stehenden Personalzuschüsse zur
Asylsozialberatung rückwirkend ausbezahlt werden.
3.
Es soll noch geprüft werden, ob der Paritätische
Wohlfahrtsverband ein Angebot zur Asylsozialberatung im Landkreis Pfaffenhofen
abgeben will
Anwesend: 13
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0