Sachverhalt/Begründung

 

Seit Anfang 2012 beschäftigt der Landkreis Pfaffenhofen zwei Sozialpädagoginnen in Teilzeit mit insgesamt 30 Wochenstunden (entspricht 0,7 Stelle) zur Betreuung/Beratung der zuletzt 330 Asylsuchenden verteilt auf zwölf Standorte und 28 Wohnungen. Geht man von einer Prognose von 450 bis 560 Asylbewerbern für den Landkreis bis Ende des Jahres 2014 aus, so ist eine dringende Anpassung der Personalsituation erforderlich.

Im Rahmen der Zuschussrichtlinien geht der Freistaat Bayern von einem Personalschlüssel von 1 zu 150 aus. Eine weitere Aufstockung der bisherigen 0,7 Stelle um weitere zwei Vollzeitstellen Sozialpädagogik, eine 0,5 Stelle Betreuung Ehrenamtlicher/Netzwerkarbeit sowie eine 0,5 Stelle Verwaltung ist daher dringend erforderlich.

 

Zuschüsse des Freistaates Bayern zu den Personalkosten mit ca. 56 % werden für dezentrale Unterkünfte nur gewährt, wenn die Beratungstätigkeit für Asylbewerber durch einen Wohlfahrtsverband ausgeübt wird. Wenn der Landkreis selber als Arbeitgeber/Kommune diese Aufgaben wahrnimmt, kann er überhaupt keine Zuschüsse beanspruchen. Die Kosten für die Verwaltung und für die Betreuung der Ehrenamtlichen/Netzwerkarbeit in Asylangelegenheiten sind nicht zuschussfähig und müssen in jedem Fall vom Landkreis getragen werden, d. h. auch wenn diese Aufgabe von einem Wohlfahrtsverband übernommen wird.

 

Die Caritas hat sich als einziger Wohlfahrtsverband im Landkreis bereit erklärt, die Asylsozialberatung übernehmen zu wollen. Das Caritas Zentrum Pfaffenhofen erhält von der Kirche zusätzlich einen jährlichen internen Personalkostenzuschuss von 12.000 Euro pro Beratungsstelle. Die restlichen Personalvollkosten muss der Landkreis Pfaffenhofen durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung beginnend ab 01.05.2014 übernehmen, dies ist seitens der Caritas Vertragsbedingung.

Von folgendem jährlichem geschätztem Budget bei 3,5 Sozialpädagogen und ¼ Stelle Verwaltung (¼ Stelle bleibt beim LRA) wird ausgegangen, es erfolgt „Spitzabrechnung“ durch die Caritas:

 

Personalaufwand

229.000,00 Euro

Sach- und Leistungsaufwand

19.600,00 Euro

Aufwand Instandhaltung, Mieten, Pachten

36.400,00 Euro

Overheadkosten

18.525,00 Euro

betrieblicher Aufwand gesamt einschließlich Overhead

303.525,00 Euro

./.Zuschuss Freistaat Bayern 56% auf Personalkosten

128.740,00 Euro

./.kirchliche Betriebskostenzuschüsse

36.000,00 Euro

kommunaler Betriebskostenzuschuss Landkreis

138.785,00 Euro

 

Bei eigener Erledigung der Aufgabe kann der Zuschuss des Freistaates Bayern mit 128.740 Euro sowie der kirchliche Betriebskostenzuschuss von 36.000 Euro nicht erreicht werden, so dass dann der jährliche Aufwand geschätzt 303.525 Euro betragen würde.

 

Bei Vertragsbeginn 01.05.2014 ermäßigt sich der jährliche Aufwand auf rund 8/12 = 92.000 Euro für das Jahr 2014, in den Jahren 2015 und 2015 fällt der volle Betriebskostenzuschuss an.

 

Die Übertragung der 0,5 Stelle zur Betreuung der Ehrenamtlichen/Netzwerkarbeit behält sich der Landkreis vor, je nachdem, ob die beiden Bestandskräfte (0,7 Stelle) von der Caritas übernommen werden. Diese Entscheidung obliegt dem Caritas Zentrum Pfaffenhofen am Ende des Bewerbungsverfahrens. Sollten die beiden Sozialpädagoginnen nicht übernommen werden, so würde das Landratsamt beide Kräfte zur Asylberatung und Betreuung der Ehrenamtlichen behalten. Die Auslagerung der Tätigkeiten an das Caritas Zentrum Pfaffenhofen wäre dann entsprechend geringer.

 

Die Caritas hat inzwischen mitgeteilt, dass sich der angedachte Vertragsbeginn 01.05.2014 nach derzeitigem Kenntnisstand aus nachfolgenden Gründen auf 01.06.2014 oder noch weiter verzögern wird. Zunächst müssten die Fördergelder des Freistaates für die Personalstellen durch den Bayerischen Landtag im Haushalt offiziell beschlossen werden (vorgesehen für 20.05.2014) und caritasintern seien noch entsprechende Gremienbeschlüsse erforderlich.

 

Vor dem Hintergrund dieser weiteren zeitlichen Verzögerung wird derzeit geprüft, ob beim Caritas-Zentrum Pfaffenhofen eine Asylberatungsvollstelle eingerichtet werden kann, die der Landkreis Pfaffenhofen bis Klärung des Personalzuschusses durch den Freistaat Bayern vorfinanziert. Der Landkreis setzt sich gleichzeitig gegenüber der Staatsregierung dafür ein, dass der Personalkostenzuschuss des Freistaats rückwirkend beschlossen wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss trifft folgenden Grundsatzbeschluss:

1.   Der Landkreis Pfaffenhofen erweitert die Betreuung und Beratung für Asylbewerber und orientiert sich dabei an dem Personalschlüssel von 1 Sozialpädagogen/innen Vollzeitstelle pro 150 Asylbewerber/innen. Darüber hinaus wird eine 0,5 Sozialpädagogen/innen-Stelle für die Betreuung der Ehrenamtlichenkreise/Netzwerkarbeit installiert und zur Verwaltung ein Stellenkontingent von 19,5 Wochenstunden zur Verfügung gestellt.

Die Asylsozialbetreuung soll aufgrund der möglichen staatlichen Förderung vorrangig und im Schwerpunkt durch das Caritas Zentrum Pfaffenhofen erfolgen. Die genaue Aufteilung der Stellenkontingente zwischen dem Caritas Zentrum Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen richtet sich auch danach, ob die beiden bisher vom Landratsamt Pfaffenhofen in der Asylsozialberatung beschäftigten Sozialpädagoginnen vom Caritas Zentrum Pfaffenhofen übernommen werden.

Der Landrat wird zu Vertragsverhandlungen und zum Abschluss der vertraglichen Vereinbarung mit dem Caritas Zentrum Pfaffenhofen ermächtigt.

 

2.   Bis zur endgültigen Klärung des Personalzuschusses finanziert der Landkreis Pfaffenhofen als Sofortmaßnahme eine Sozialpädagogen/innen-Vollstelle zur Asylberatung vor. Der Landkreis Pfaffenhofen setzt sich gegenüber der Staatsregierung dafür ein, dass die in Aussicht stehenden Personalzuschüsse zur Asylsozialberatung rückwirkend ausbezahlt werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss trifft folgenden Grundsatzbeschluss:

1.   Der Landkreis Pfaffenhofen erweitert die Betreuung und Beratung für Asylbewerber und orientiert sich dabei an dem Personalschlüssel von 1 Sozialpädagogen/innen Vollzeitstelle pro 150 Asylbewerber/innen. Darüber hinaus wird eine 0,5 Sozialpädagogen/innen-Stelle für die Betreuung der Ehrenamtlichenkreise/Netzwerkarbeit installiert und zur Verwaltung ein Stellenkontingent von 19,5 Wochenstunden zur Verfügung gestellt.

Die Asylsozialbetreuung soll aufgrund der möglichen staatlichen Förderung vorrangig und im Schwerpunkt durch das Caritas Zentrum Pfaffenhofen erfolgen. Die genaue Aufteilung der Stellenkontingente zwischen dem Caritas Zentrum Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen richtet sich auch danach, ob die beiden bisher vom Landratsamt Pfaffenhofen in der Asylsozialberatung beschäftigten Sozialpädagoginnen vom Caritas Zentrum Pfaffenhofen übernommen werden.

Der Landrat wird zu Vertragsverhandlungen und zum Abschluss der vertraglichen Vereinbarung mit dem Caritas Zentrum Pfaffenhofen ermächtigt.

 

2.   Bis zur endgültigen Klärung des Personalzuschusses finanziert der Landkreis Pfaffenhofen als Sofortmaßnahme eine Sozialpädagogen/innen-Vollstelle zur Asylberatung vor. Der Landkreis Pfaffenhofen setzt sich gegenüber der Staatsregierung dafür ein, dass die in Aussicht stehenden Personalzuschüsse zur Asylsozialberatung rückwirkend ausbezahlt werden.

3.   Es soll noch geprüft werden, ob der Paritätische Wohlfahrtsverband ein Angebot zur Asylsozialberatung im Landkreis Pfaffenhofen abgeben will

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0