Sachverhalt/Begründung

Mit Übernahme der zentralen Gebührenveranlagung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde mit Wirkung zum 01.01.2002 zwischen den Städten/Gemeinden und dem AWP eine Vereinbarung über den Vollzug der Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung geschlossen.

 

Die Vereinbarung umfasste folgende Leistungen:

1.    Ausgabe, Verteilung und Rücknahme von Abfallbehältnissen (Rest- u. Bioabfall sowie Papier/Pappe/Kartonagen),

2.    Entgegennahme und Weiterleitung von schriftlichen An-, Um- und Abmeldungen mit Ausgabe/Rücknahme der zugehörigen Ident-Marken,

3.    Verkauf von Restabfall- und Windelsäcken und

4.    Stellung geeigneter Plätze außerhalb von Wertstoffhöfen für die Aufstellung von Wertstoffcontainern (Altglas, Weißblech etc.).

 

Durch Abschluss einer gesonderten Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden vom 18.11./01.12.2003 über die Errichtung, Bereitstellung, den Unterhalt und die Sauberhaltung von Containerstandplätzen für die Glas- und Weißblecherfassung mit Wirkung ab 01.01.2007 und der Einführung einer zentralen Behälterverwaltung mit Zustellung und Abholung an bzw. von den anschlusspflichtigen Grundstücken, reduzierten sich die durch die Gemeinde zu erfüllenden Leistungen auf die Ziffern 2 und 3 der o.a. Vereinbarung.

 

Des Weiteren wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 16.03.2006 von allen anwesenden Bürgermeistern dem Vorschlag zugestimmt, bei der Einführung von gebührenfreien Windelsäcken an Neugeborene und Bürger mit Inkontinenz die Ausgabe kostenfrei über die Gemeindeverwaltung durchzuführen.

 

Somit sind ab 01.01.2007 lediglich noch der Verkauf von Restabfallsäcken sowie die Annahme und Weiterleitung von An- und Abmeldeanträgen von den Städten- und Gemeindeverwaltung durchzuführen. Hierüber erfolgte der Abschluss einer 1. Änderungsvereinbarung im Jahr 2007 zur vorgenannten Vereinbarung.

 

Das Kreisrechnungsprüfungsamt stellte nun fest, dass die Übertragung der Aufgaben durch Verordnung erfolgen müsste. Ein entsprechendes Erlassverfahren wäre nachzuholen. Alternativ wird vorgeschlagen den zusätzlichen Weg der Aufgabenerfüllung über die Gemeinden aufzugeben und sämtliche Leistungen ausschließlich über die Wertstoffhöfe bzw. Betriebsstätten des AWP zu erbringen.

Nachdem seit mehreren Jahren auch während der Öffnungszeiten auf den Wertstoffhöfen Restabfallsäcke käuflich erworben und die zwischenzeitlich nur noch im geringen Umfang bei der Gemeinde abgegebenen An- u. Abmeldeanträge durch die wöchentliche Behördenpost über das Landratsamt an den AWP weiter geleitet werden können, ist unter Beachtung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung zur Bündelung des Bürgerservices die Zuständigkeit auf den AWP zurück zu verlagern und die Vereinbarungen in beiderseitigem Einvernehmen zum 30.06.2014 aufzulösen. Dadurch werden die Gemeindeverwaltungen entlastet und den Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Leistungseinschränkungen. Bei direkter Kontaktaufnahme der Bürgerinnen und Bürger mit dem AWP können abfallwirtschaftliche sowie gebührenrechtliche Angelegenheiten unmittelbar geklärt und bearbeitet sowie zeitintensive Nachfragen vermieden werden.

 

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises lehnten diesen vorschlag in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 20.02.2014 ab

 


Beschlussvorschlag:

Die Übertragung der einzelnen Aufgaben der Abfallentsorgung auf die Städte und Gemeinden muss durch Rechtsverordnung erfolgen. Ein entsprechendes Erlassverfahren ist nachzuholen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Übertragung der einzelnen Aufgaben der Abfallentsorgung auf die Städte und Gemeinden muss durch Rechtsverordnung erfolgen. Ein entsprechendes Erlassverfahren ist nachzuholen.