Sitzung: 26.03.2014 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2014/1852
Sachverhalt/Begründung
Mit Übernahme der zentralen Gebührenveranlagung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde mit Wirkung zum 01.01.2002 zwischen den Städten/Gemeinden und dem AWP eine Vereinbarung über den Vollzug der Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung geschlossen.
Die
Vereinbarung umfasste folgende Leistungen:
1.
Ausgabe,
Verteilung und Rücknahme von Abfallbehältnissen (Rest- u. Bioabfall sowie
Papier/Pappe/Kartonagen),
2.
Entgegennahme
und Weiterleitung von schriftlichen An-, Um- und Abmeldungen mit
Ausgabe/Rücknahme der zugehörigen Ident-Marken,
3.
Verkauf
von Restabfall- und Windelsäcken und
4.
Stellung
geeigneter Plätze außerhalb von Wertstoffhöfen für die Aufstellung von
Wertstoffcontainern (Altglas, Weißblech etc.).
Durch
Abschluss einer gesonderten Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden vom
18.11./01.12.2003 über die Errichtung, Bereitstellung, den Unterhalt und die
Sauberhaltung von Containerstandplätzen für die Glas- und Weißblecherfassung
mit Wirkung ab 01.01.2007 und der Einführung einer zentralen Behälterverwaltung
mit Zustellung und Abholung an bzw. von den anschlusspflichtigen Grundstücken,
reduzierten sich die durch die Gemeinde zu erfüllenden Leistungen auf die
Ziffern 2 und 3 der o.a. Vereinbarung.
Des
Weiteren wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 16.03.2006 von allen
anwesenden Bürgermeistern dem Vorschlag zugestimmt, bei der Einführung von
gebührenfreien Windelsäcken an Neugeborene und Bürger mit Inkontinenz die
Ausgabe kostenfrei über die Gemeindeverwaltung durchzuführen.
Somit
sind ab 01.01.2007 lediglich noch der Verkauf von Restabfallsäcken sowie die
Annahme und Weiterleitung von An- und Abmeldeanträgen von den Städten- und
Gemeindeverwaltung durchzuführen. Hierüber erfolgte der Abschluss einer 1.
Änderungsvereinbarung im Jahr 2007 zur vorgenannten Vereinbarung.
Das
Kreisrechnungsprüfungsamt stellte nun fest, dass die Übertragung der Aufgaben
durch Verordnung erfolgen müsste. Ein entsprechendes Erlassverfahren wäre
nachzuholen. Alternativ wird vorgeschlagen den zusätzlichen Weg der Aufgabenerfüllung
über die Gemeinden aufzugeben und sämtliche Leistungen ausschließlich über die
Wertstoffhöfe bzw. Betriebsstätten des AWP zu erbringen.
Nachdem
seit mehreren Jahren auch während der Öffnungszeiten auf den Wertstoffhöfen
Restabfallsäcke käuflich erworben und die zwischenzeitlich nur noch im geringen
Umfang bei der Gemeinde abgegebenen An- u. Abmeldeanträge durch die
wöchentliche Behördenpost über das Landratsamt an den AWP weiter geleitet
werden können, ist unter Beachtung der Grundsätze einer sparsamen und
wirtschaftlichen Betriebsführung zur Bündelung des Bürgerservices die
Zuständigkeit auf den AWP zurück zu verlagern und die Vereinbarungen in
beiderseitigem Einvernehmen zum 30.06.2014 aufzulösen. Dadurch werden die
Gemeindeverwaltungen entlastet und den Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine
Leistungseinschränkungen. Bei direkter Kontaktaufnahme der Bürgerinnen und
Bürger mit dem AWP können abfallwirtschaftliche sowie gebührenrechtliche
Angelegenheiten unmittelbar geklärt und bearbeitet sowie zeitintensive
Nachfragen vermieden werden.
Die
Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises lehnten diesen vorschlag
in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 20.02.2014 ab
Beschlussvorschlag:
Die Übertragung der einzelnen Aufgaben der Abfallentsorgung auf die Städte und Gemeinden muss durch Rechtsverordnung erfolgen. Ein entsprechendes Erlassverfahren ist nachzuholen.
Beschlussvorschlag:
Die Übertragung der einzelnen Aufgaben der Abfallentsorgung auf die Städte und Gemeinden muss durch Rechtsverordnung erfolgen. Ein entsprechendes Erlassverfahren ist nachzuholen.