Sachverhalt/Begründung

 

Der weitere Stellvertreter des Landrats hat einen Diensteid zu leisten. Der Diensteid ist vom Landrat abzunehmen und lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

 

 

 

 


 

Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.

 

 

 


 

Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.