Sachverhalt/Begründung

 

Der gewählte Stellvertreter des Landrats hat nach Art. 37 KWBG einen Diensteid zu leisten. Der Diensteid ist vom Landrat abzunehmen und lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Herr Westner wird gemeinsam mit dem weiteren Stellvertreter des Landrats vereidigt.

 

 


 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.

 

 

 


 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.