Sitzung: 19.05.2014 Kreistag
Vorlage: 2014/1881
Sachverhalt/Begründung
Gem. Art. 32 Abs. 1 LkrO wählt der Kreistag aus seiner Mitte
für die Dauer seiner Wahlzeit (6 Jahre) den Stellvertreter des
Die Wahl ist in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Leere Stimmzettel sind ungültig. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (Art. 45 Abs. 3 LkrO).
Herr
Martin Schmid beantragt, Tagesordnungspunkt 1 des nichtöffentlichen Teils
öffentlich zu behandeln. Die Kreisräte sind darüber einig, dass kein
Diskussionsbedarf besteht. Der Tagesordnungspunkt wird nach der Wahl öffentlich
behandelt.
Wahl in geheimer Abstimmung
Von 58 Stimmberechtigten
wurden 58 Stimmzettel abgegeben.
Es entfielen 47 Stimmen auf
Anton Westner.
11 Stimmzettel waren
ungültig.
Damit ist Herr Anton Westner zum Stellvertreter des Landrats gewählt.