Sachverhalt/Begründung

 

Das Bestreben, die notärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis durch Einrichtung einer Kinderabteilung an der Ilmtalklinik zu verbessern, ist hinlänglich bekannt. Am 18.06.2012 hat der Kreistag beschlossen, den Klageweg gegen den Freistaat Bayern zu beschreiten. Der Landkreis Pfaffenhofen sicherte außerdem zu, das notwendige finanzielle Betriebsrisiko für die neue Fachabteilung „Kindermedizin“ durch Übernahme des Verlustes für die ersten fünf Betriebsjahre mit höchstens 400.000 Euro/Jahr abzusichern.

 

Das ablehnende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München wurde dem Landkreis am 03.01.2014 zugestellt. Bis zum 03.02.2014 war zu entscheiden, ob der Landkreis einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellt. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Quaas wurde am 03.02.2014 formell zur Fristwahrung ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt; dieser ist innerhalb von vier Wochen zu begründen und kann auch noch zurückgenommen werden.

 

Nach eingehender Prüfung und Abwägung der Chancen und Risiken wird vorgeschlagen, den Antrag auf Zulassung der Berufung zurückzunehmen. Folgende Gründe sprechen dafür:

  • Ziel aller Bemühungen ist eine baldige Verbesserung für Kinder und Eltern. Ein schwebendes gerichtliches Verfahren hat zu Folge, dass die künftige Entwicklung weiter für die zu erwartende Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr offen ist. Die Ilmtalklinik befindet sich auf dem Weg der Konsolidierung und sollte alle Möglichkeiten haben, unbelastet vom unsicheren Ausgang des Klageverfahrens einen positiven Entwicklungsprozess anzugehen.
  • In mehrfacher Hinsicht hat sich in den vergangenen Jahren bei wichtigen Partnern ein hohes Konfliktpotential aufgebaut, das für eine gute Entwicklung der Ilmtalklinik nicht förderlich ist:
    • Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen ein wichtiger Partner, was insbesondere die finanzielle Förderung durch den Freistaat betrifft.
    • Die Krankenhäuser der Region müssen angesichts der angespannten Finanzierungssituation im Gesundheitswesen partnerschaftlich die Vorteile der Zusammenarbeit ausloten, um den Auftrag der Gesundheitsversorgung der Region zu erfüllen. Durch die Diskussion um die Kinderabteilung in Pfaffenhofen, wurde das Verhältnis belastet. Das ist für die künftige Entwicklung der Ilmtalklinik nicht die richtige Basis.
    • Gespräche mit den niedergelassenen Ärzten im Landkreis Pfaffenhofen haben deutlich gemacht, dass es durch Information und engere Kooperation und andere Möglichkeiten zu Verbesserung der Situation gibt.

 

Eine Verbesserung der notärztlichen Versorgung soll in Abstimmung von Ilmtalklinik GmbH und niedergelassenen Ärzten in folgender Weise erreicht werden:

 

Zunächst sollen in Abstimmung mit der Geschäftsführung, den Ärzten der Ilmtalklinik und den Vertretern der niedergelassenen Ärzte im Landkreis Pfaffenhofen die Eltern, die betreuenden Personen und die Kinder verstärkt und zielgerichtet über die Behandlungsangebote informiert werden. Information und Aufklärung aller ist ein wichtiger Anfang.

Während der Praxiszeiten stellen die niedergelassenen Ärzte die notärztliche Kinderversorgung sicher. Die chirurgische Notfallversorgung wurde schon bisher von der Ilmtalklinik geleistet.

Außerhalb der Praxiszeiten, an Wochenenden und in der Nacht leisten der ärztliche Bereitschaftsdienst (mit allen teilnehmenden niedergelassenen Ärzten) sowie die Notfallambulanz der Ilmtalklinik die notwendige Notversorgung. In der Ilmtalklinik wird sichergestellt, dass das Kind oder der Jugendliche in jedem Fall von einem Arzt behandelt wird. Je nach Schwere und Art der Erkrankung erfolgt dies in Kooperation mit dem Bereitschaftsdienst des ärztlichen Notdienstes, ggf. durch telemedizinische Anbindung an eine Kinderklinik bzw. einen Facharzt. Niedergelassene Ärzte sollen für einen Hintergrunddienst gewonnen werden. Durch die Mitarbeit der niedergelassenen Ärzte werden auch die Ärzte und das Pflegepersonal der Ilmtalklinik wirkungsvoll unterstützt. Wenn es notwendig ist, sollen die Kinder nach der Erstversorgung durch einen qualifizierten Weitertransport in die nächste Kinderklinik gebracht werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Auf Empfehlung des Kreisausschusses fasst der Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreistag zieht seine Zusage, dass das finanzielle Betriebsrisiko für eine Kinderstation an der Ilmtalklinik, Standort Pfaffenhofen, fünf Jahre mit bis zu 400.000 Euro pro Jahr ausgeglichen wird, zurück und bringt dadurch zum Ausdruck, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29.11.2013 zurückgenommen werden soll.

2.    Der Kreistag nimmt die angestrebten Verbesserungen für die notärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Pfaffenhofen zustimmend zu Kenntnis.

 

 

 


Beschluss:

 

1.    Auf Empfehlung des Kreisausschusses fasst der Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreistag zieht seine Zusage, dass das finanzielle Betriebsrisiko für eine Kinderstation an der Ilmtalklinik, Standort Pfaffenhofen, fünf Jahre mit bis zu 400.000 Euro pro Jahr ausgeglichen wird, zurück und bringt dadurch zum Ausdruck, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29.11.2013 zurückgenommen werden soll.

2.    Der Kreistag nimmt die angestrebten Verbesserungen für die notärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Pfaffenhofen zustimmend zu Kenntnis.

 

 

 


Anwesend:                                   54

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                54

Nein-Stimmen:                              0