Sitzung: 17.02.2014 Kreistag
Vorlage: 2014/1854
Sachverhalt/Begründung
Im Prüfungsteilbericht Nr. 08/2012 hat der Kreisrechnungsprüfer unter Ziffer 4 festgestellt, dass die Benutzungsgebühren zur Fertigung von Kopien und für die Nutzung des Internet-PCs in der Kreisbücherei in der Gebührensatzung für das Medienzentrum nicht enthalten sind.
Dem soll mit dieser Satzungsänderung nun Rechnung getragen werden.
In diesem Zuge werden auch die Gebührensätze für den Verleih von Geräten der Kreisbildstelle im Medienzentrum aktualisiert.
Im Übrigen wurde die Reihenfolge der Paragraphen zur besseren Verständlichkeit umgestellt (=
redaktionelle Änderung).
Änderungen:
Ø
Es wird unter § 7 (neu) eingefügt:
„6. Für die Anfertigung von Fotokopien beträgt die Gebühr 0,10 € je DIN
A4-Seite bzw. 0,20 € je DIN A3-Seite.
7. Für die Nutzung des Internets wird eine Gebühr von einem Euro je angefangene
halbe Stunde erhoben. Darin enthalten sind bis zu 20 Ausdrucke. Für jeden
weiteren Ausdruck werden 0,05 € berechnet.“
Ø
Die Festgebühren für die Entleihung von Geräten
(jetzt § 17) werden wie folgt aktualisiert:
|
(bisher) |
neu |
Video-Projektor
|
100 € |
20.-€ |
Diaprojektor
|
10 € |
5,-€ |
Overhead-Projektor
|
15 € |
5,-€ |
Lautsprecheranlage
|
30 € |
20,-€ |
Bildwand
1,5x1,5 m oder 1,8x1,8 m |
10 € |
10 € |
Videorecorder
|
10 € |
5,-€ |
DVD
Player |
10 € |
5,-€ |
Camcorder
|
30 € |
20,-€ |
Die geänderte Satzung soll zum 1.5.2014 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses die vorgeschlagene Satzungsänderung.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses die vorgeschlagene Satzungsänderung.
Anwesend: 53
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 53
Nein-Stimmen: 0