Sachverhalt/Begründung

 

Im Prüfungsteilbericht Nr. 08/2012 hat der Kreisrechnungsprüfer unter Ziffer 4 festgestellt, dass die Benutzungsgebühren zur Fertigung von Kopien und für die Nutzung des Internet-PCs in der Kreisbücherei in der Gebührensatzung für das Medienzentrum nicht enthalten sind.

Dem soll mit dieser Satzungsänderung nun Rechnung getragen werden.

 

In diesem Zuge werden auch die Gebührensätze für den Verleih von Geräten der Kreisbildstelle im Medienzentrum aktualisiert.

 

Im Übrigen wurde die Reihenfolge der Paragraphen zur besseren Verständlichkeit umgestellt (=

redaktionelle Änderung).

 

Änderungen:

 

Ø  Es wird unter § 7 (neu) eingefügt:

„6. Für die Anfertigung von Fotokopien beträgt die Gebühr 0,10 € je DIN A4-Seite bzw. 0,20 € je DIN A3-Seite.

7. Für die Nutzung des Internets wird eine Gebühr von einem Euro je angefangene halbe Stunde erhoben. Darin enthalten sind bis zu 20 Ausdrucke. Für jeden weiteren Ausdruck werden 0,05 € berechnet.“

Ø  Die Festgebühren für die Entleihung von Geräten (jetzt § 17) werden wie folgt aktualisiert:

 

(bisher)

neu

Video-Projektor

100 €

   20.-€

Diaprojektor

10 €

     5,-€

Overhead-Projektor

15 €

     5,-€

Lautsprecheranlage

30 €

   20,-€

Bildwand 1,5x1,5 m oder 1,8x1,8 m

10 €

    10 €

Videorecorder

10 €

     5,-€

DVD Player

10 €

     5,-€

Camcorder

30 €

   20,-€

 

 

Die geänderte Satzung soll zum 1.5.2014 in Kraft treten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die vorgeschlagene Satzungsänderung zu beschließen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die vorgeschlagene Satzungsänderung zu beschließen.

 

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0