Sitzung: 10.02.2014 Kreisausschuss
Vorlage: 2014/1839
Sachverhalt/Begründung
Um
das Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge weiter zu optimieren und noch
bürgerfreundlicher
zu gestalten, möchte der Landkreis Pfaffenhofen, zusammen mit den Zulassungsbehörden
der Landkreise Neuburg-Schrobenhausen und der kreisfreien Stadt Ingolstadt eine
Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten im Zulassungswesen von
Kraftfahrzeugen anbieten.
Es
soll möglich sein, Zulassungsvorgänge nicht mehr nur bei der für den Wohnort
des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde sondern bei jeder der teilnehmenden
Zulassungsbehörden vornehmen zu können.
Die
Körperschaften streben deshalb eine erweiterte Zuständigkeit an, wie sie
bereits im Raum Rosenheim sowie Straubing bestehen. Das Innenministerium
begrüßt diese Absicht ausdrücklich und wird nach einem formlosen Antrag dieses
Vorhaben genehmigen.
Bestehen
bleiben muss die Kennzeichenbindung und somit auch die Zuständigkeit der
kennzeichenführenden Zulassungsbehörde.
Die
Fahrzeuge bekommen, egal bei welcher dieser Zulassungsbehörden sie zugelassen
werden, immer ein Kennzeichen der für den Wohnort des Fahrzeughalters
zuständigen Zulassungsbehörde.
Somit
bleibt auch die Reservierung von Wunschkennzeichen erhalten.
Die
Kooperationsvereinbarung soll zunächst einen bestimmten Zeitraum (z. B. 3
Jahre) gelten. Danach kann das Vorhaben selbstverständlich auf unbestimmte Zeit
fortgeführt werden. Die Befristung ermöglicht lediglich die Möglichkeit eines
Austritts aus der Vereinbarung, wenn begründete Nachteile gegen eine
Weiterführung vorlägen.
Vorteile
Kraftfahrzeughändler,
Versicherungsvertreter und Zulassungsdienste können
Zulassungsvorgänge
von mehreren Zulassungsbezirken bei einer der teilnehmenden
Behörden
erledigen. Dies kann eine erhebliche Zeitersparnis mit sich bringen.
Möglichkeit
einer Zulassung auch, wenn eine der beteiligten Zulassungsbehörden
geschlossen
hat.
Privatpersonen
können Zulassungsvorgänge nach ihrer Wahl oder am Ort ihres
Arbeitsplatzes
erledigen.
Weniger
und kürzere Wege und damit verminderter CO2-Ausstoß und
Benzinkosteneinsparung.
Beschlussvorschlag:
Die
erweiterte Zuständigkeit zwischen Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Neuburg und
Stadt Ingolstadt im Zulassungswesen wird eingeführt. Eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung wird – zunächst für einen noch zu bestimmenden
befristeten Zeitraum – abgeschlossen.
Beschluss:
Die
erweiterte Zuständigkeit zwischen Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Neuburg und
Stadt Ingolstadt im Zulassungswesen wird eingeführt. Eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung wird – zunächst für drei Jahre – abgeschlossen.