Sachverhalt/Begründung

 

Um das Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge weiter zu optimieren und noch

bürgerfreundlicher zu gestalten, möchte der Landkreis Pfaffenhofen, zusammen mit den Zulassungsbehörden der Landkreise Neuburg-Schrobenhausen und der kreisfreien Stadt Ingolstadt eine Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten im Zulassungswesen von Kraftfahrzeugen anbieten.

 

Es soll möglich sein, Zulassungsvorgänge nicht mehr nur bei der für den Wohnort des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde sondern bei jeder der teilnehmenden Zulassungsbehörden vornehmen zu können.

 

Die Körperschaften streben deshalb eine erweiterte Zuständigkeit an, wie sie bereits im Raum Rosenheim sowie Straubing bestehen. Das Innenministerium begrüßt diese Absicht ausdrücklich und wird nach einem formlosen Antrag dieses Vorhaben genehmigen.

 

Bestehen bleiben muss die Kennzeichenbindung und somit auch die Zuständigkeit der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde.

Die Fahrzeuge bekommen, egal bei welcher dieser Zulassungsbehörden sie zugelassen werden, immer ein Kennzeichen der für den Wohnort des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde.

Somit bleibt auch die Reservierung von Wunschkennzeichen erhalten.

 

Die Kooperationsvereinbarung soll zunächst einen bestimmten Zeitraum (z. B. 3 Jahre) gelten. Danach kann das Vorhaben selbstverständlich auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden. Die Befristung ermöglicht lediglich die Möglichkeit eines Austritts aus der Vereinbarung, wenn begründete Nachteile gegen eine Weiterführung vorlägen.

 

 

Vorteile

 

Kraftfahrzeughändler, Versicherungsvertreter und Zulassungsdienste können

Zulassungsvorgänge von mehreren Zulassungsbezirken bei einer der teilnehmenden

Behörden erledigen. Dies kann eine erhebliche Zeitersparnis mit sich bringen.

 

Möglichkeit einer Zulassung auch, wenn eine der beteiligten Zulassungsbehörden

geschlossen hat.

 

Privatpersonen können Zulassungsvorgänge nach ihrer Wahl oder am Ort ihres

Arbeitsplatzes erledigen.

 

Weniger und kürzere Wege und damit verminderter CO2-Ausstoß und

Benzinkosteneinsparung.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die erweiterte Zuständigkeit zwischen Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Neuburg und Stadt Ingolstadt im Zulassungswesen wird eingeführt. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung wird – zunächst für einen noch zu bestimmenden befristeten Zeitraum – abgeschlossen.

 

 

 


Beschluss:

 

Die erweiterte Zuständigkeit zwischen Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Neuburg und Stadt Ingolstadt im Zulassungswesen wird eingeführt. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung wird – zunächst für drei Jahre – abgeschlossen.

 

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0