Sachverhalt/Begründung

 

Herr Stockmaier stellt nachstehenden Antrag zur Geschäftsordnung:

 

„Die FDP-Kreistagsfraktion beantragt, die Anträge der Fraktion unverändert im Kreistag einzubringen.

 

Die FDP-Kreistagsfraktion fordert, dass Herr Landrat Martin Wolf in seiner Rolle als Vorsitzender des Kreistags die Anträge der Fraktion unverändert im Kreistag einbringt. Er hat diese bereits zum wiederholten Male nach seiner Willkür verkürzt und massiv verfälscht. Am Ende haben die Beschlussvorlagen oft nichts mehr mit den ursprünglichen Anträgen zu tun. Wir möchten den Landrat an Art. 50 der Bayerischen Landkreisordnung erinnern, der zur Unparteilichkeit verpflichtet. Es dürfen keine manipulativen Veränderungen durch die Autorität des Landrats stattfinden.

 

Durch die Abänderung von Sachverhalten und Beschlussvorlagen sehen wir unser Antragsrecht untergraben und außer Kraft gesetzt. § 17 der Geschäftsordnung enthält das Recht des Kreisrats oder der Fraktion, das ein eingebrachter Antrag ohne Veränderung von Sinn und Text und mit dem Wortlaut des beantragten Beschlusses zur Abstimmung gestellt wird. Die Manipulation von Anträgen ist nicht mit den Gesetzen und der demokratischen Kultur vereinbar. Im Wiederholungsfall werden wir bei einer unstatthaften Abänderung von Anträgen vor dem Verwaltungsgericht auf Einhaltung der Geschäftsordnung klagen. Wir pochen auf das Recht, dass unsere Anträge dem Kreistag so vorgelegt werden, wie wir sie einreichen – wortwörtlich, ohne Weglassungen, Zusätze oder Veränderungen. Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass eine unzensierte und zielgerichtete Diskussion im Kreistag stattfindet. Wir sehen den Landrat auch in der Pflicht, eine ausreichende Diskussion zu gewährleisten statt sie mit Geschäftsordnungstricks zu sabotieren. Wäre dieser Grundsatz im Falle des Rückkehrrechts im Dienstvertrag von Herrn Woedl eingehalten worden, so stünden heute nicht ca. 500.000 Euro Abfindung zur Debatte.“

 

Landrat Wolf weist den Vorwurf der Manipulation zurück, verweist auf die bisher nicht beanstandete Praxis der Antragsbehandlung und sichert gleichzeitig eine erneute Vorlage mit Originalantrag als Anlage zu.

 

Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 im öffentlichen Teil werden abgesetzt, da durch ein Versehen die Originalanträge nicht mit den Sitzungsunterlagen versendet wurden

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Das Umfrageergebnis bezüglich der ausreichenden Ausstattung für die kindernotärztliche Versorgung in den Rettungswagen ist abzuwarten. Sollte Investitionsbedarf bestehen, wird das Thema nochmals in den Kreisgremien behandelt. Aus- und Fortbildung von Notärzten erfolgt über den Verein „Leben retten“.