Sitzung: 09.12.2013 Kreisausschuss
Vorlage: 2013/1772
Sachverhalt/Begründung
Das Wirtschaftsjahr 2012 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Gewinn in Höhe von 191.778,48 € (hoheitlich 313.371 €, gewerblich -121.592 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresverlust gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.
Bei der Betrachtung der einzelnen Betriebszweige konnte festgestellt werden, dass die Ertragslage des hoheitlichen Bereichs als gut bezeichnet werden kann, während die Ertragslage des gewerblichen Bereichs sich zwar um 58.000 € verbesserte, aber weiterhin nicht als ausreichend gilt.
Der Gewinn soll, nach Ausgleich des Verlustes aus dem Jahr 2011, in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2012 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüforgan (erfolgte am 29.10.2013) – durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen. Feststellungen durch den örtlichen Rechnungsprüfer betreffen
· die Überprüfung der Vereinbarungen über den Vollzug der Satzungen zur Abfallwirtschaft des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und den Gemeinden, sowie
· die Integration der Gewerbeabfallverordnung in die Abfallwirtschaftssatzung.
Beide Feststellungen konnten noch nicht abschließend überprüft werden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wibera Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führte zu keine Beanstandungen.
Die Wibera AG erteilte folgendem Prüfungsvermerk:
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.“
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:
1. Für
das Wirtschaftsjahr 2012
den vorgetragenen Jahresverlust aus dem Jahr 2011 i.H.v. 36.121,52 €
auszugleichen und den verbleibenden gewinn i.H.v. 155.656,96 € in die
allgemeine Rücklage einzustellen.
Den Jahresabschluss 2012 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:
1. Für
das Wirtschaftsjahr 2012
den vorgetragenen Jahresverlust aus dem Jahr 2011 i.H.v. 36.121,52 €
auszugleichen und den verbleibenden gewinn i.H.v. 155.656,96 € in die
allgemeine Rücklage einzustellen.
2. Den Jahresabschluss 2012 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten
Anwesend: 12
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Herr Landrat Martin Wolf nimmt an der Abstimmung nicht teil.