Sachverhalt/Begründung

 

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen und auch über die Entlastung zu beschließen.

 

Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29.10.2013 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2012 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.

 

Herr Heinrich spricht sich dafür aus, nicht ausschließlich zur Sparkasse Pfaffenhofen eine Geschäftsbeziehung zu unterhalten, sondern auch die weiteren, regionalen Banken zu berücksichtigen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2012:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2012 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 85.363.290,54 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2012:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2012 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2012:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2012 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 85.363.290,54 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2012:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2012 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11

Nein-Stimmen:                              0

 

Herr Landrat Martin Wolf nimmt an der Abstimmung nicht teil.