Sitzung: 13.11.2013 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2013/1748
Sachverhalt/Begründung
Mit Werkausschussbeschluss
vom 20.06.2012 wurde der Errichtung einer Gartenabfallsammelstelle in der
Gemeinde Pörnbach zugestimmt. Auf der Grundlage der Kostenberechnung durch die
WipflerPlan GmbH wurde eine Investitionskostensumme von 372.000 € brutto
genehmigt. Dabei entfallen auf die Grüngutsammelstelle 349.500 € brutto und auf
die Zufahrtsstr. 22.500 € brutto.
Im Zuge der Baumaßnahme
wurde dem AWP am 05.08.2013 mitgeteilt, dass der vorhandene Straßenunterbau
eine zu geringe Tragfähigkeit aufweist und somit einen umfangreicheren
Bodenaustausch erforderlich macht.
Durch die Anpassung der
Massen aufgrund des erhöhten Bodenaustausches an der Zufahrtstrasse sowie eines
zusätzlichen Bodenaustausches auf der Grüngutsammelstelle (Mehrmassen
Oberbodenabtrag) entstehen gemäß Berechnung der WipflerPlan GmbH auf der
Grundlage der Ausschreibungsergebnisse Mehrkosten in Höhe von 38.000 € brutto
gegenüber der Kostenberechnung zum Bauentwurf.
Gemäß § 5 Abs. 3 Ziffer 3
der Betriebssatzung des AWP ist für die Genehmigung von Mehrausgaben einzelner
Vorhaben des Vermögensplanes, soweit diese 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch
25.000 € übersteigen, der Werkausschuss zuständig.
Nachdem der Werkausschuss
erst wieder am 13.11.2013 tagt und die bereits begonnene Baumaßnahme keinen
Aufschub duldet, hat die Genehmigung der Mehrkosten durch eine dringliche
Anordnung des Landrates gemäß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des AWP zu
erfolgen.
Der Landrat erließ diese
Anordnung am 08.08.2013.
Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur
Kenntnis.
Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur
Kenntnis.