Sachverhalt/Begründung

Gem. § 5 Abs. 3 Ziff.2 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs bestellt der Werkausschuss den Prüfer für den Jahresabschluss. Die Abschlussprüfung kann von einem Wirtschaftsprüfer, von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder von einer Landesprüfungsbehörde durchgeführt werden.

Die Prüfungen wurden in den letzen Jahren abwechselnd, alle 3 Jahr, von der Wibera Wirtschaftsberatungs AG und dem Bayrischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Die Abschlüsse 2010 – 2012 wurden von der Wibera geprüft.

Damit eine Prüfungsneutralität gewährleistet ist, sollte eine wechselseitige Prüfung stattfinden und somit wieder für 3 Jahre der Bayrische Kommunale Prüfungsverband beauftragt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Mit der Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2013-2015 wird der Bayrische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.

 


Beschlussvorschlag:

Mit der Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2013-2015 wird der Bayrische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.