Gegen die Untersagung einer nach § 18 KrWG angezeigten gewerblichen Sammlung von Alttextilien durch das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm erhoben die AG Textilverbund GmbH & Co. KG, die DTRW GmbH und das Deutsche Textilwerk Klagen gegen den Freistaat Bayern vor dem Bayer. Verwaltungsgericht. Der AWP als Vertreter des örE (öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger) wurde per Beschluss des VG zu den Klageverfahren beigeladen.

Anlässlich der am 07.11.2013 stattgefundenen mündlichen Verhandlungen wurden die Klagen abgewiesen. Die Kosten trägt jeweils die Klägerin. Bei der Urteilsbegründung wurde überwiegend auf die Unzuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Person verwiesen.

Weitere Klagen in gleicher Angelegenheit gegen den Freistaat Bayern sind durch die nachfolgend aufgeführten Firmen vor dem Bayer VG noch anhängig:

-       Firma Bicker GmbH

-       DGW Deutsche Gesellschaft für Recycling mbH

-       Doll Textilrecycling GmbH

-       ReSales Textilhandels- und -erfassungs GmbH

-       FWS GmbH

Eine Terminierung der mündlichen Verhandlung für diese Klageverfahren liegt dem AWP noch nicht vor.